EU wirft Google vor, bei Anzeigen gegen Wettbewerbsregeln zu verstoßen

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Der Vorstand der Europäischen Union (EU) hat eine offizielle Anklage gegen das in den USA ansässige Unternehmen Google mit der Begründung eingereicht, dass seine Werbetechnologien im Widerspruch zu den Wettbewerbsregeln der Union stünden.

Die Kommission hat Google eine offizielle Mitteilung mit Vorwürfen über Missbrauch in der Online-Werbetechnologie übermittelt.

In einer Stellungnahme der EU heißt es, dass Google seit 2014 seine Position dazu missbraucht habe, eigene Dienste auf den Werbemärkten und in der Auswahl zu bevorzugen, was es dem Unternehmen ermöglicht habe, höhere Preise für die von ihm angebotenen Dienste zu verlangen.

Google veräußert möglicherweise einige seiner Dienste

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die vorläufige Meinung des Ausschusses die zwingende Veräußerung einiger Google-Dienste sei, um Wettbewerbsbedenken auszuräumen.

Der EU-Ausschuss hat die Befugnis zu überwachen, ob in den Niederlassungen von Unternehmen, die in EU-Ländern tätig sind, eine wettbewerbswidrige Situation vorliegt.

Die Kommission prüft, ob bei den betreffenden Untersuchungen eine wettbewerbswidrige Situation vorliegt. Werden wettbewerbsschädigende Situationen festgestellt, beendet der EU-Ausschuss diese Situation und verhängt hohe Bußgelder gegen Unternehmen.

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