Mehmet Şimşek bewertete die Entscheidungen der Zentralbank

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Die neuen Vorschriften der Zentralbank im Rahmen selektiver Kreditvergabe und quantitativer Straffungsmaßnahmen traten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Dementsprechend waren Export- und Investitionskredite sowie Kredite an die Erdbebenzone von allen Kreditkündigungsmaßnahmen der Zentralbank ausgenommen.

Export-, Investitions-, Landwirtschafts- und Gewerbekredite

Als Ergänzung zu den Maßnahmen zur Unterstützung des Straffungsprozesses wurde beschlossen, die monatliche Wachstumsgrenze für gewerbliche TL-Kredite, die im Rahmen der Sicherheitsfazilität bei 3 Prozent lag, auf 2,5 Prozent im Vergleich zum Kreditwachstum festzulegen.

Ausgenommen von dieser Kündigung waren Export-, Investitions-, Agrar- und Gewerbekredite.

Um die Funktionalität des Marktmechanismus zu erhöhen, wurde die Anwendung der zinsabhängigen Sicherheitsfestsetzung vereinfacht.

Der Zinssatz wird in einer einzigen Stufe angewendet

Daher wird die erste Stufe bei TL-Gewerbekrediten, mit Ausnahme von Export- und Investitionskrediten, gestrichen und der Zinssatz wird in einer einzigen Stufe angewendet.

Um den effizienten Einsatz finanzieller Ressourcen zu unterstützen, wurde beschlossen, die Wachstumsgrenze von 3 Prozent bei Kfz-Krediten auf 2 Prozent festzulegen und die 3-Prozent-Grenze bei Konsumentenkrediten unverändert beizubehalten.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Inflationskontrolle und des Ausgleichs der Inlandsnachfrage der monatliche Höchstzinssatz für Kreditkarten-Bargeld und Überziehungskonten auf 2,89 Prozent erhöht.

Tägliches Kreditlimit

Der entsprechende Kurs wird am 25. Juli auf der offiziellen Website der Zentralbank veröffentlicht und ist ab dem 1. August 2023 gültig.

Die Zentralbank gab außerdem die Entscheidungen bekannt, die sie getroffen hat, um den Zugang der Exporteure zu Finanzmitteln zu erleichtern und die Exportunterstützung zu erhöhen.

Dementsprechend wurde das Tageslimit für Rediskontkredite auf 1,5 Milliarden TL erhöht.

Leistung exportieren

Es wurde beschlossen, den Anteil der KMU an den Rediskontkrediten zu erhöhen und die Exportwachstumsleistung bei den Auszahlungen zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Vereinfachungsprozesses wurden die Zugangsbedingungen zu Rediskontkrediten erleichtert. Die 30-prozentige zusätzliche Exportpreisverkaufsvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Rediskontkrediten wurde abgeschafft.

Devisenkäufe im Rahmen von Importzahlungen waren von der Verpflichtung, während der Rediskontkreditlaufzeit keine Devisen zu kaufen, ausgenommen.

Entscheidungen der Zentralbank

Finanz- und Finanzminister Mehmet Şimşek bewertete die selektiven Kredit- und quantitativen Straffungsmaßnahmen der Zentralbank…

Minister Şimşek machte in seiner Erklärung auf den Durchbruch bei der Inflation aufmerksam und sagte:

„Es wurde getan, um die Inflation zu senken“

Wir ergreifen und implementieren weiterhin Maßnahmen im Einklang mit dem Ziel, die Zahlungsstabilität unseres Landes zu verbessern, die öffentlichen Defizite zu verringern und die Inflation zu senken. Die von der Zentralbank angekündigten Entscheidungen zielen darauf ab, mittelfristig das Leistungsbilanzdefizit zu reduzieren und die Inflation zu senken. Wir werden unsere begrenzten Ressourcen weiterhin für Exporte und Investitionen einsetzen.

Ensonhaber

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