Ab dem 1. Juli ist die E-Rechnung Pflicht

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Aus Gründen der Papiereinsparung und der Beschleunigung der Geschäftsabwicklung wird auf Papierdokumente verzichtet.

Steuerzahler mit einem Bruttoumsatzerlös von 3 Millionen TL oder mehr im Jahr 2022 müssen unabhängig von der Sparte ab dem 1. Juli auf die E-Rechnung umstellen.

Ab dem 1. Juli werden neue Steuerzahler in den von der Revenue Management Presidency (GİB) eingeleiteten digitalen Transformationsprozess für die elektronische Gestaltung vieler Dokumente wie Rechnungen, Hauptbücher und Frachtbriefe einbezogen, die in Papierform ausgestellt werden.

Mit der im Jahr 2019 erlassenen Verordnung hat die Präsidentschaft beschlossen, im Jahr 2020 und darüber hinaus auf E-Dokument-Anwendungen umzusteigen, mit dem Prestige von Steuerzahlerclustern und -segmenten.

Branchen und Steuerzahlergruppen wechseln entsprechend ihrer Bruttoumsatzerlöse zu diesen Praktiken.

In diesem Zusammenhang wird die Verpflichtung zur Nutzung von E-Dokumenten in vielen Dokumenten wie Papierrechnungen, Archivrechnungen, Frachtbriefen, Erzeugerbelegen und Büchern umgesetzt.

Im Antrag enthaltene Branchen

Viele Unternehmen, wie zum Beispiel von der Energiemarktregulierungsbehörde (EMRA) lizenzierte Unternehmen, diejenigen, die als Ausschussmitglieder und Händler im Gemüse- und Obsthandel tätig sind, Anbieter von Vermittlungsdiensten, diejenigen, die Werbung im Internet veröffentlichen, Vermittler von Internet-Werbediensten, Personenbeförderungsunternehmen, Getränkehersteller und Kinobetreiber. Abschnitt wurde in den Geltungsbereich dieser Anträge aufgenommen.

Steuerzahler mit einem Bruttoumsatzerlös von 3 Millionen TL oder mehr für das Jahr 2022

Mit der neuesten Regelung des GİB können auch neue Steuerzahlergruppen auf die E-Rechnung umsteigen. Dementsprechend müssen Steuerzahler, deren Bruttoumsatzerlöse im Jahr 2022 3 Millionen TL oder mehr betragen, ab dem 1. Juli ohne Aufteilung auf die elektronische Rechnung umstellen.

Unter den Steuerzahlern, die Waren oder Dienstleistungen entweder auf ihren eigenen Websites oder auf Internet-Verkaufsplattformen oder in einer anderen elektronischen Umgebung verkaufen, fallen auch diejenigen mit einem Bruttoumsatz von 500.000 TL oder mehr für das Jahr 2022 in diese Verpflichtung.

Nach dem 1. Juli wird auf E-Rechnung oder E-Archiv-Rechnung umgestellt.

Steuerzahler, die Immobilien- oder Kraftfahrzeug-, Bau-, Herstellungs-, Kauf-, Verkaufs- oder Vermietungsprozesse durchführen, und diejenigen, die bei diesen Prozessen als Vermittler fungieren, sowie diejenigen, die im Jahr 2022 einen Bruttoumsatz von 500.000 TL oder mehr haben, werden weitergeleitet E-Rechnung oder E-Archiv-Rechnung nach dem 1. Juli. muss passieren.

Ab dem 1. Juli ist die elektronische Rechnung obligatorisch

Die zweite Phase ist im Jahr 2024

Auch diese Steuerzahler werden ab dem 1. Januar 2024 auf die E-Ledger-Anwendung umstellen.

Wenn die E-Archiv-Rechnung nicht ausgestellt wird, sind vom tatsächlichen Betrag abweichende Beträge enthalten, die E-Archiv-Rechnung, die als elektronisches Dokument ausgestellt werden sollte (außer in zwingenden Fällen), wird in Papierform ausgestellt und gilt als nicht vorhanden überhaupt ausgestellt wurde, für jedes Dokument mindestens 2.200 Lira für das Jahr 2023. Es wird eine besondere Unregelmäßigkeitsstrafe in Höhe von 10 Prozent des Betrags oder der Differenz des Betrags verhängt, der auf den Dokumenten vermerkt werden muss.

Gesamtstrafe von 1 Million 100.000 Lira

Die Gesamtstrafe für jeden Dokumententyp in einem Kalenderjahr beträgt 1 Million 100.000 Lira.

Steuerzahler, die für die E-Rechnung-Anwendung registriert sind und im Jahr 2022 einen Umsatz von 10 Millionen TL oder mehr erzielen, müssen ab dem 1. Juli unabhängig von der Abteilung ebenfalls auf die E-Rechnung-Anwendung umsteigen.

Auch eine elektronische Absicherung und Berichterstattung ist erforderlich.

Andererseits umfasst die E-Rechnungsanwendung die Erstellung, Übermittlung, den elektronischen Schutz, die Übermittlung und Berichterstattung der Rechnung in einer elektronischen Umgebung, die eine getreue Übermittlung der Erklärungen zwischen den Parteien gemäß den festgelegten Standards ermöglicht.

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