Warnung des Handelsministeriums an Gebrauchtwagenhändler: Es werden Bußgelder verhängt

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Die Fahrzeugpreise steigen weiter…

Als es schwierig wurde, auf dem Automarkt ein Fahrzeug zu finden, das in den letzten Monaten nicht von der Tagesordnung der Händlerthemen geriet, nutzten Gebrauchtwagenhändler die Krise als Chance und begannen, über Neuwagenpreisen zu verkaufen.

Das Handelsministerium machte den Opportunisten einen Riegel vor und es wurde eine wertvolle Entscheidung getroffen, um die Preisstabilität auf dem Markt zu gewährleisten.

Verbot gebracht

Mit der getroffenen Entscheidung wurde der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen, die einen höheren Wert als Neufahrzeuge haben, durch Werbung bis zum 1. Januar 2024 verboten.

Die vom Handelsministerium ausgearbeitete Verordnung mit dem Ziel, zu verhindern, dass der Preis von Gebrauchtfahrzeugen über dem Nulllistenpreis liegt, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Nach der endgültigen Entscheidung griffen die Gebrauchtwagenhändler zu einem reaktionären Weg.

Sie erzielten drei Nullen

Fahrzeughändler mit Anzeigen auf Verkaufsseiten fanden Abhilfe, indem sie drei Nullen aus den Anzeigen entfernten.

Eine wertvolle Warnmeldung kam vom Handelsministerium.

In der Erklärung des Ministeriums heißt es, dass auf die abgegebenen Fahrzeuganzeigen ein Bußgeld verhängt wird, indem vom Verkaufspreis Null abgezogen wird.

Verwaltungsstrafe bis zu 300.000 TL pro Anzeige

In einer Erklärung des Ministeriums heißt es: „Ankündigungen dieser Art, die sowohl irreführend als auch irreführend für den Verbraucher sind und nicht der Realität entsprechen, werden im Rahmen der Werbebeschränkung ebenfalls bezahlt, und unser Ministerium kann denjenigen, die diese Werbung schalten, eine Verwaltungsstrafe auferlegen.“es wurde gesagt.

„Es gelten Einschränkungen bis zum 1. Januar 2024“

Die Stellungnahme des Handelsministeriums lautet wie folgt:

06.07.2023 Wie der Öffentlichkeit bekannt wurde, wurde am 06.07.2023 die Verordnung über den Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen geändert und die Vermarktung von gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen zu einem Preis empfohlen, der über dem aktuellen Verkaufspreis liegt durch den Hersteller oder Händler war bis zum 1. Januar 2024 eingeschränkt. Jegliche Werbung, die gegen diese Verordnung verstößt, wird von unserem Ministerium als Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen akzeptiert und es kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 300.000 TL pro Anzeige gegen diejenigen verhängt werden, die diese Anzeigen schalten.

Anzeigen erkannt

Mit der Veröffentlichung der Verordnung wurde jedoch festgelegt, dass die Preise für Fahrzeuganzeigen durch Weglassen von Null auf den Anzeigenseiten eingegeben oder aktualisiert werden. Darüber hinaus erreichen die Nachrichten in den sozialen Medien über solche Anzeigen unser Ministerium.

Um die oben genannte Regelung zu umgehen, werden auch Anzeigen dieser Art, die den Verbraucher täuschen und täuschen und nicht der Realität entsprechen, im Rahmen der Werbebeschränkung vergütet, und es kann von uns eine Verwaltungsstrafe verhängt werden Ministerium für diejenigen, die diese Anzeigen schalten. In diesem Zusammenhang hat unser Ministerium Treffen mit den Anzeigenplattformen abgehalten und seine Mitglieder im Rahmen dieser Einschränkung bei den Anzeigeneinträgen gewarnt und darauf hingewiesen, dass diesbezüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Zusätzliche Maßnahmen werden fortgesetzt

Unser Ministerium wird weiterhin alle Arten zusätzlicher Maßnahmen ergreifen, um die Praktiken zu beseitigen, die Verbraucherbeschwerden hervorrufen, im Rahmen der Bemühungen um Lagerhaltungsmaßnahmen und überhöhte Preispraktiken im Automobilsektor.

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