Metin Gürcan, Mitglied der DEVA-Partei, wegen „Bereitstellung vertraulicher Informationen“ zu fünf Jahren Haft verurteilt

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Als Gegenleistung für Geld sagte Metin Gürcan, Gründungsmitglied der DEVA-Partei, „In einigen Ländern sind türkische Militäreinheiten stationiert“, „Was geschah vor der Efrîn-Operation“, „Aktivitäten der Türkei in Libyen und Syrien“, „Länder, die unbemannte Luftfahrzeuge exportieren wollen“, „Positionierung von S-400“mit „Feldstudien zur Positionsbestimmung von PKK-Rädelsführern“Es wurde behauptet, er habe solche Informationen an ausländische Diplomaten weitergegeben.

Das Urteil wurde im Prozess gegen Gürcan verkündet, der wegen Spionage vor dem 26. Obersten Strafgerichtshof von Ankara angeklagt war.

Der anhängige Angeklagte Gürcan und seine Anwälte nahmen an der Anhörung teil, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit geschlossen wurde.

Er wurde zur Verteidigung aufgefordert

Den erhaltenen Informationen zufolge wurde den Angeklagten und ihren Anwälten ein Wort zur Verteidigung gegen die Stellungnahme auf der Grundlage der im Falldokument der vorangegangenen Anhörung dargelegten Grundlage eingeräumt.

Der Angeklagte Gürcan erklärte, dass die Feststellung, dass es sich bei den in der Anklageschrift angeblich versteckten Informationen um Inhalte gehandelt habe, die der Öffentlichkeit zuvor in verschiedenen Medien mitgeteilt worden seien, auch aus den Berichten des Präsidenten der Verteidigungsindustrie, des Innenministeriums und des Nationalministeriums hervorgegangen sei Verteidigung und die MIT-Präsidentschaft.

Er argumentierte, dass eine Klage gegen Türkiye nicht Gegenstand einer Rede sei.

Gürcan argumentierte, dass er keine vertraulichen Informationen oder Dokumente an ausländische Missionsvertreter weitergegeben habe und dass das Falldokument keine Informationen zum Beweis des Gegenteils enthielt, und argumentierte, dass er als pensionierter Beamter keine Maßnahmen gegen die Türkei ergreifen würde.

Er forderte seinen Freispruch

Gürcan erklärte, dass er während der Ermittlungsphase sieben Monate lang inhaftiert gewesen sei und forderte seinen Freispruch.

Anschließend verkündete der Gerichtsausschuss, der auch die Aussagen der Anwälte des Angeklagten entgegennahm, die Entscheidung.

Zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt

Dementsprechend entschied das Gericht, dass seine Handlungen den Fehler darstellten, „Informationen bereitzustellen, die implizit mit ihrem Ansehen im Hinblick auf die Sicherheit und die politischen Vorteile des Staates verbunden bleiben sollten“, und verurteilte Gürcan zu fünf Jahren Gefängnis.

In der Anklageschrift und dem Gutachten wurde entschieden, dass Gürcan, der zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, „wegen der Offenlegung von Informationen, die für die Sicherheit des Staates geheim gehalten werden sollten, mit dem Ziel der Spionage“, und bis zu 35 Jahren wegen „Bereitstellung“. von diesen Fehlern freigesprochen wurde.

Mit der Bestimmung wurde beschlossen, dass die für Gürcan geltende Namenskontrollbedingung, die an bestimmten Wochentagen für die Polizeistation galt, die seinem Wohnort am nächsten liegt, weiterhin bestehen bleibt.

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