Gümüşhane-Entscheidung von YSK: Der Einspruch der AK-Partei wurde abgelehnt

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Die AK-Partei erhob Einspruch gegen die Ergebnisse der Kommunalverwaltung Gümüşhane nach den Kommunalwahlen vom 31. März.

Der Oberste Wahlausschuss (YSK) lehnte den Antrag der AK-Partei ab, die Wahlen in Gümüşhane abzusagen und erneut abzuhalten.

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Nachrichtenquelle: Ihlas News Agency (IHA)

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