Die während der Epidemie in Antalya geltende Entscheidung zum Musikverbot ist abgelaufen

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Im Rahmen des Umgangs mit dem Coronavirus wurden in der Türkei viele Maßnahmen ergriffen und die Maßnahmen entsprechend der Anzahl der Vorfälle verschärft.

Nach einer Versammlung ab 24.00 Uhr wurde auch Musik verboten und in die Maßnahmen einbezogen.

In diesem Zusammenhang wurde eine Änderung bezüglich der in Antalya ergriffenen Maßnahme vorgenommen.

Das Komitee trat zusammen und die Entscheidung wurde getroffen: Musikverbot in Antalya aufgehoben

Der Allgemeine Hygienerat der Provinz trat am 16. Juni mit dem Ziel zusammen, die im Rahmen der Coronavirus-Epidemie ergriffenen Maßnahmen gemäß dem 26. Element des Allgemeinen Hygienegesetzes Nr. 1593 zu überprüfen.

In der Sitzung wurden Musikübertragungen besprochen, die ab dem 1. Juli 2021 in der Pandemiezeit bis 24.00 Uhr möglich sind.

Mit der neuen Entscheidung wurde die Musikuhr-Anwendung eingestellt.

Die Entscheidung wurde in einer Stellungnahme bekannt gegeben.

Die Erklärung enthielt Folgendes:

„Die Entscheidung unseres allgemeinen Hygieneausschusses der Provinz vom 28.06.2021 mit der Nummer 2021/43 ist in 2.6 angegeben. „Musikübertragungen (einschließlich Live-Aufführungen), die derzeit in Unterkünften um 22:00 Uhr und an anderen Orten um 21:00 Uhr enden, bis eine neue Entscheidung zu diesem Thema getroffen wird. Von unserem allgemeinen Hygieneausschuss der Provinz, 5442. Es wurde am 16.06.2023 einstimmig in Übereinstimmung mit der 11/C-Ausgabe des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 1593 und der 27. und 72. Ausgabe des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 1593 beschlossen Allgemeines Gesundheitsgesetz Nr. 1593.“

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