Bei der Auswahl eines Opfers zu berücksichtigende Aspekte

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Die islamische Welt bereitet sich darauf vor, das zweite Fest des Jahres 2023, Eid al-Adha, zu begrüßen.

Die Aktivität vor den Feiertagen, die am 28. Juni beginnen, hat zugenommen.

Während die Qurbane ihre Plätze auf den Qurban-Märkten einnahmen, bereiteten sich diejenigen, die ihren Gottesdienst verrichteten, auf das Schlachten vor.

Auf der anderen Seite wird aufopferungsvolles Einkaufen betrieben.

Auf den Qurban-Märkten gibt es weiterhin heftige Schnäppchen und spannende Einkaufsmöglichkeiten.

Der wertvollste Teil der Anbetung beginnt mit der Wahl des Opfers.

Obwohl viele Muslime diesen Gottesdienst schon seit vielen Jahren praktizieren, erinnern uns Experten vor jedem Feiertag daran, dass alles bedacht werden sollte, damit alles gut geht.

Wir haben die wichtigsten Aspekte zusammengestellt, die bei der Auswahl von Opfertieren zu berücksichtigen sind;

Altersvoraussetzung für Opfer

Allerdings können Schafe, Ziegen, Rinder, Büffel und Kamele als Opfer geschlachtet werden. Andere Tiere als diese dürfen nicht als Opfer geschlachtet werden.

In diesem Zusammenhang ist das Alter des Opfers der wichtigste Faktor.

Das Ende des Zeitalters der Opfertiere, Hz. Es wurde durch die Sunnah des Propheten bestimmt.

Dementsprechend gilt die Regel, dass Kamele fünf Jahre alt werden, Rinder und Büffel zwei Jahre alt werden und Schafe und Ziegen ein Jahr alt werden.

Ausnahme für das Alter

Darüber hinaus kann ein Schaf, das sechs Monate alt ist, geopfert werden, wenn es auffällig aussieht, als wäre es älter als ein Jahr. Diese Ausnahme ist bei Schafen persönlich Es wurde vom Propheten gemacht.

Wenn Kamele, Rinder und Ziegen im Vergleich zu den Schafen gemästet werden, können sie nicht vor Erreichen ihres Alters geopfert werden.

Kleinvieh kann im Namen einer Person geopfert werden

Ein Schaf oder eine Ziege wird im Namen nur einer Person geopfert. Kamele, Rinder und Büffel können von einer bis sieben Personen gemeinsam geopfert werden. In diesem Fall darf der Anteil jeder Person ein Siebtel nicht unterschreiten.

Gesundes Tier geopfert

Das zu opfernde Tier muss gesund und voller Organe sein.

Mängel, die den erwarteten Zweck des Tieres völlig zunichte machen oder dessen Kosten mindern, stellen ein Hindernis für die Tötung des Tieres dar.

Es ist nicht möglich, von kranken, schwachen und mittellosen Tieren geopfert zu werden, denen ein oder beide Augen blind sind, ein oder zwei ihrer Hörner an der Wurzel gebrochen sind, ihnen die Zunge, der Schwanz, die Ohren und die Hälfte ihrer Brüste abgeschnitten sind, alle Zähne usw viele verrottete Tiere.

Wenn das Tier diese Eigenschaften jedoch von Geburt an aufweist, ist eine Tötung nicht zu beanstanden, und Tiere, die zu lahm sind, um an den Ort zu gelangen, an dem sie geschlachtet werden, können nicht geopfert werden.

Kastrierte Tiere können geopfert werden

Tiere, die mit dem Ziel sterilisiert/kastriert wurden, von ihrem Fleisch oder ihren Dienstleistungen zu profitieren, können geopfert werden.

Trächtige Tiere werden nicht getötet

Es wird nicht als angemessen erachtet, trächtige Tiere als Opfer oder Fleisch zu schlachten.

Wird es jedoch geschnitten, gilt das Opfer als getan.

Wenn sich ein trächtiges Tier, das geopfert werden soll, fortpflanzt, ohne geopfert zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder wird der Welpe zusammen mit seiner Mutter geschlachtet, aber der Besitzer frisst sein Fleisch nicht und gibt es den Armen. Yerse sollte seinen Wert als Wohltätigkeitsorganisation darstellen. Oder es wird nicht geschlachtet und der Nachwuchs selbst oder sein Preis wird den Armen als Almosen gegeben.

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