Gefängnisstrafe für ehemalige Polizisten, die in Kastamonu Prüfungsfragen gestellt haben
Ehemalige Polizeibeamte, die mit der Begründung strafrechtlich verfolgt wurden, sie hätten sich die Fragen der Prüfung zum stellvertretenden Kommissar im Jahr 2011 beschafft, wurden zu Freiheitsstrafen zwischen 7 Jahren, 6 Monaten und 6…