So brechen Verkäufer das Gebrauchtwagenverbot
Nach der Veröffentlichung des Beschlusses, der heute im Amtsblatt zur Regulierung des Gebrauchtwagenverkaufs im Internet veröffentlicht wurde und in dem die Einzelheiten des Handelsministeriums veröffentlicht wurden, entwickelten Menschen mit bösen Absichten eine neue Methode dieses Verbot umgehen.
Gemäß der Änderung der Verordnung wird für Verstöße eine Geldstrafe von 300.000 Lira verhängt, wenn die Gebrauchtwagenpreise den Händlerpreis nicht übersteigen dürfen.
Der Antrag tritt am 15. Juli in Kraft, doch bereits weniger als einen Tag nach seiner Veröffentlichung haben Fahrzeughändler einen neuen Weg gefunden, das Verbot zu umgehen.
Sie schreiben niedrige Preise auf der Website
Auf diese Weise wurden Verkäufer aufgedeckt, die ungültige Preise der Fahrzeuge auf die Website hochgeladen und bei der Kontaktaufnahme den tatsächlichen Preis bekannt gegeben hatten.
Den tatsächlichen Preis teilen sie uns am Telefon mit
Verkäufer, die die Preise ihrer Fahrzeuge auf Fahrzeugverkaufsseiten in geringen Zahlen angeben, erläutern bei telefonischer Kontaktaufnahme den tatsächlichen Preis des Fahrzeugs.
Der angerufene Verkäufer sagte, er habe den Preis gesenkt
Ein kontaktierter Fahrzeughändler sagte, dass er das Fahrzeug als Neuwagen vom Händler gekauft und in der Garage aufbewahrt habe. Der Verkäufer gab an, dass er den Preis des Fahrzeugs gesenkt habe, nachdem der Reporter ihn an die neue Regelung erinnert hatte.
Er versuchte, es für 100.000 Lira über dem Händlerpreis zu verkaufen.
Als die Reporter jedoch den Vertragshändler des Fahrzeugs anriefen, stellten sie fest, dass eine Differenz von 100.000 Lira bestand.
Die Gebrauchtwagenpreise liegen über dem Neupreis
Es wurde festgestellt, dass einige Fahrzeughändler die neue Verordnung nicht einhielten und versuchten, Fahrzeuge zum Nullpreis zu verkaufen.
Ein Gebrauchtwagen kann nicht über seinem Neupreis verkauft werden.
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung ist die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen zu einem Preis, der über dem vom Hersteller oder Händler empfohlenen Neuverkaufspreis liegt, bis zum 01. Januar 2024 nicht mehr möglich.
Zuwiderhandlungen werden dem Ministerium gemeldet.
Gemäß der Änderung sind natürliche oder juristische Personen, die die Werbung für den Verkauf von gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen vermitteln, verpflichtet, diejenigen, die ungewöhnliche Werbung machen, im zweiten Absatz vor der Veröffentlichung der Anzeige zu warnen und alles dem Ministerium mitzuteilen Informationen über die Werbung, die gegen den oben genannten Absatz verstößt, und die Werbetreibenden gemäß den Anforderungen des Ministeriums.
Die Warnpflicht umfasst die Information über den aktuellen Verkaufspreis des Fahrzeugs, den der Hersteller oder Händler dem Inserenten empfiehlt, sowie den Hinweis, dass der ausgeschriebene Preis der Verordnung widersprechen wird.
Das Ministerium ist ermächtigt, die Zahl festzulegen
Das Ministerium ist befugt, die Klasse, die Marke, den Typ, das Modelljahr von gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen und im Falle der Hinzufügung von Zubehör und/oder Ausrüstung den Höchstbetrag und/oder den Höchstsatz festzulegen, der dazu hinzugefügt werden kann aktueller Verkaufspreis, empfohlen vom Hersteller oder Händler.
Es tritt am 15. Juli 2023 in Kraft
Die Verordnung tritt am 15. Juli 2023 in Kraft und wird vom Handelsministerium umgesetzt.
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