Mediatoren lösen Mietstreitigkeiten innerhalb eines Monats
Bei Mietstreitigkeiten greifen zunächst Mediatoren ein. Für das Problem, das die Mediatoren nicht lösen können, kann Abhilfe geschaffen werden.
Mit der Mediation können jährlich etwa 80.000 Mietstreitigkeiten ohne den Gang zum Gericht gelöst werden.
Mit der Mediation, die obligatorisch geworden ist und am 1. September umgesetzt wird, werden die Probleme in spätestens einem Monat gelöst.
Mit dem Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz und dem Gesetz über Änderungen bestimmter Gesetze, die von der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) erlassen und verabschiedet wurden, wurde die Mediation bei Mietstreitigkeiten zur Prozessregel.
Bewerbungen an Mediatoren werden ab dem 1. September eingereicht
Bei diesen Streitigkeiten werden sich die Parteien ab dem 1. September vor Einreichung einer Klage an einen Mediator wenden. Die Antragstellung erfolgt kostenfrei bei den Schlichtungsstellen in den Gerichtsgebäuden. Bei den Anträgen besteht keine Zahlungsverpflichtung wie etwa Gerichtskosten, Gebühren, Zeugen, Sachverständigenpreis.
Die Verhandlungen werden innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein.
Die Mediationsverhandlungen werden innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein. In erforderlichen Fällen kann diese Frist vom Mediator um maximal eine weitere Woche verlängert werden.
Kommt keine Einigung zustande, wird Klage eingereicht.
Kann nach den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden, kann eine Klage eingereicht werden.
Es wird erwartet, dass jährlich etwa 80.000 Mietstreitigkeiten an Schlichter gehen.
Wunsch, Streitigkeiten nicht zu vertiefen
Justizminister Yılmaz Tunç erklärte in seiner Erklärung zur Mietvereinbarung, man wolle, dass sich die Streitigkeiten zwischen Eigentümer und Mieter nicht verschärfen.
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