Erinnerung an Expatriates, die mit ihren Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen in die Türkei kommen
Ein wertvoller Teil der in verschiedenen Ländern der Welt, insbesondere in europäischen Ländern, lebenden Bürger kommt mit ihren Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen ins Land.
Das Handelsministerium hat Mahnungen und Warnungen herausgegeben, damit Bürger und Gäste, die im Sommer mit ihren Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen in die Türkei kommen, bei der Einreise nicht ungerecht behandelt werden.
In der Erklärung wurde festgestellt, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, indem die Prozesse der Einreise von Bürgern in das Land und der Bürger anderer Länder, ohne an den Landzolltoren zu warten, in den Mittelpunkt der Prioritäten des Ministeriums gestellt wurden.
Handelsministerium, in einer Erklärung „Als Ministerium heißen wir bereits alle unsere Gäste willkommen, die unser Land besuchen möchten.“Aussage enthalten war.
Erinnerung an Bürger, die mit ihren ausländischen Fahrzeugen ins Land kommen wollen
In der Erklärung wurde erklärt, dass es für Bürger, die mit ihren ausländischen Fahrzeugen in das Land einreisen möchten, und für Bürger anderer Länder von Vorteil wäre, auf einige Probleme zu achten, damit sie bei der Einreise in die Türkei nicht Opfer einer Viktimisierung werden, und auf diese Probleme sind wie folgt aufgeführt:
-Stellen Sie sicher, dass Sie sich im letzten Jahr ab dem Datum Ihrer Einreise in unser Land mindestens 185 Tage im Ausland aufgehalten haben.
Es besteht die Möglichkeit, diesen Sachverhalt per E-Government abzufragen.
– Bei der Einreise in unser Land müssen der Führerschein und der Reisepass der Person, die das Fahrzeug mitbringt, vorgelegt werden, bzw. der den Reisepass ersetzende Ausweis.
– Bei Einreise mit ausländischem Reisepass sind maximal 90 Tage vorgesehen, ausgenommen die Aufenthaltserlaubnis.
– Wenn türkische Staatsbürger, Doppelbürger oder Blue-Card-Inhaber mit ihren ihrem Status entsprechenden Personalausweisen oder Reisepässen einreisen, gilt für ihre Fahrzeuge eine Frist von 730 Tagen.
Es ist obligatorisch, den Führerschein des Fahrzeugs mit der in der Türkei gültigen Versicherungspolice vorzulegen.
In der Erklärung wird betont, dass es bei der Einreise in das Land obligatorisch ist, den Führerschein des Fahrzeugs mit der in der Türkei gültigen Versicherungspolice für das Fahrzeug vorzulegen, „Vergessen Sie nicht, Ihre vom Konsulat oder der Botschaft genehmigten, ins Türkische übersetzten Rentendokumente mitzunehmen, um von den Vorteilen für Rentner aus dem Ausland zu profitieren.“Auswertung vorgenommen wurde.
Ist der Besitzer im Land, können Angehörige das Fahrzeug nutzen
In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass bei Anreise mit einem auf einen anderen Namen zugelassenen Fahrzeug eine gültige Vollmacht vorgelegt werden sollte, und es wurde Folgendes vermerkt:
Wird das Fahrzeug in der Türkei zurückgelassen und soll innerhalb der vorgegebenen Frist ins Ausland verbracht werden, muss das Fahrzeug der Zollverwaltung übergeben werden oder es muss eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden, dass es nicht von einer anderen Person genutzt wird. Diese Verpflichtung kann durch einen Antrag bei der nächstgelegenen Zollverwaltung oder durch Nutzung des Dienstes „Verpflichtungserteilung und -aufhebung für Ausfahrten ins Ausland ohne Fahrzeug“ im E-Government abgegeben werden. Das diskontinuierlich eingeführte Fahrzeug kann vom Ehegatten, der Mutter, dem Vater und den Kindern der Person genutzt werden, deren Wohnsitz außerhalb des türkischen Zollgebiets liegt, sofern der Rechtsinhaber seinen Sitz in der Türkei hat. Vergessen Sie nicht, dass Ihnen eine Strafe droht, wenn das Fahrzeug nach der Einfuhr in unser Land von nicht berechtigten Personen genutzt wird oder wenn es nicht innerhalb der Frist ins Ausland verbracht wird.
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