Die Europäische Union möchte ihr Land verschönern

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Die Folgen des globalen Klimawandels zeigen seine Auswirkungen auf landwirtschaftliche Aktivitäten.

Die Europäische Union (EU) setzt sich dafür ein, dass die landwirtschaftliche Produktion nicht unterbrochen wird.

Die EU hat ein neues Gesetz mit dem Ziel ausgearbeitet, die Gesundheit der Böden zu verbessern, die unter anderem durch starke landwirtschaftliche Aktivitäten und den Klimawandel beeinträchtigt werden.

Der EU-Rat hat seinen Vorschlag zum Schutz des Bodens, seiner nachhaltigen Nutzung und der Verbesserung seiner Gesundheit angekündigt.

Ziel 2050: Böden werden gesund gemacht

Dementsprechend ist es das Ziel, bis 2050 alle Böden in den EU-Ländern gesund zu machen.

In diesem Zusammenhang wird die Bodengesundheit gemeinsam definiert. Die Bodengesundheit wird mit einem umfassenden und ausgewogenen Rahmen überwacht.

Es werden Regeln für eine nachhaltige Landbewirtschaftung und die Verschönerung verschmutzter Gebiete festgelegt.

Neue Regelung in der EU

Die EU-Länder werden den Zustand aller Länder überwachen und eine Bewertung erstellen.

Die gesammelten Informationen zur Verbesserung der Bodengesundheit werden insbesondere in Anwendungen wie Anbaudiversifizierung, Präzisionslandwirtschaft, Pflanzenentwicklung und digitalem Bodenmanagement eingesetzt.

Eine nachhaltige Landbewirtschaftung wird in der gesamten EU zur Norm werden.

Die Mitgliedstaaten müssen positive und negative Praktiken in der Landverwaltung identifizieren und ihre Erfahrungen untereinander austauschen.

Die Kosten tragen die Verantwortlichen

Es wird für die EU-Länder zur Norm werden, kontaminierte Gebiete zu identifizieren und transparent zu kartieren.

Bei der Sanierung verschmutzter Gebiete kommt das Verursacherprinzip zur Anwendung. Die für die Verschmutzung verantwortlichen Personen tragen die Kosten für die Reinigung dieser Bereiche.

Mehr als 60 Prozent der Böden sind ungesund

Laut EU-Angaben sind derzeit mehr als 60 Prozent des Landes ungesund.

Darüber hinaus wird geschätzt, dass es in den EU-Ländern aufgrund früherer Aktivitäten 2,8 Millionen Gebiete mit potenzieller Verschmutzung gibt.

Für das Inkrafttreten des Vorschlags ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) und der Mitgliedstaaten erforderlich.

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