Türk Eğitim-Sen gewinnt seinen Fall vor dem Staatsrat
Türk Eğitim-Sen gab in einer am 20. Juli veröffentlichten Erklärung bekannt, dass die Klage, die sie vor dem Staatsrat wegen einiger Änderungen in den Vorschriften für außerordentliche Professoren eingereicht hatten, positiv abgeschlossen wurde.
Die von Türk Eğitim-Sen veröffentlichte Erklärung lautete wie folgt:
Mit dem 1. Punkt der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über außerordentliche Professuren“, veröffentlicht im Amtsblatt vom 10.08.2021 und mit der Nummer 31564, in der Klage, die wir beim Staatsrat eingereicht haben; Für den Fall, dass der Kandidat, der sich um eine außerordentliche Professur beworben hat und in der Phase der Arbeitsbewertung als erfolglos gilt, seine Bewerbung mit der Begründung zurückgezogen wird, dass er die Mindestbewerbungsregeln nicht erfüllt oder gegen die Ethik verstößt, reicht er oder sie im 6. Absatz, hinzugefügt zum 4. Punkt der im Amtsblatt vom 15.04.2018 veröffentlichten „Ordnung für außerordentliche Professuren“ mit der Nummer 30392, eine Klage gegen diese Prozesse ein, den Fall des Kandidaten im Bereich der Wissenschaft /Kunst ist wiederum auf die Verfestigung des Falles im Bereich Wissenschaft/Kunst angewiesen. Anträge, die auf diese Entscheidung in unkonventioneller Weise gestellt werden, werden nicht berücksichtigt.“ Mit der Entscheidung der „Assoziierten Professorenordnung“ wurde beschlossen, die Aussage „Ein Kandidat, dessen Bewerbung storniert wurde, kann sich auf der Grundlage des Bewerbungszeitraums in der zweiten auf den frühesten Zeitraum folgenden Zeitraum erneut bewerben.“ (BSHA – Nachrichtenagentur Bilim ve Sıhhat)
Nachrichtenagentur für Wissenschaft und Gesundheit