Warnung von YÖK an Stiftungsuniversitäten erhöhen!
Der Hochschulausschuss warnte Stiftungshochschulen davor, ihre Preise für Bildung und Ausbildung über die Inflationsrate hinaus zu erhöhen.
Stiftungsuniversitäten können keinen Gewinn anstreben
YÖK gab zu diesem Thema die folgende Erklärung ab: „In dem Artikel mit dem Thema „Bildung und Studiengebühren“, der vom Higher Education Board an Stiftungshochschulen gesendet wurde, wurde festgestellt, dass es Beschwerden darüber gab, dass einige Stiftungshochschulen ihre Gebühren erhöht hätten Bildungs- und Ausbildungspreise über der Inflationsrate. Das Kuratorium der Stiftungshochschulen wurde bei der Festsetzung der Preise für allgemeine und berufliche Bildung gebeten, diesbezüglich die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen und dabei die Forderungen und Beschwerden der Studierenden in dem Artikel zu berücksichtigen, der darauf hinwies Die Gesetzgebung regelt, dass die Stiftungen höherer Bildungseinrichtungen keinen Gewinn anstreben dürfen und dass die Grenze für den Preisanstieg bei allgemeiner und beruflicher Bildung nicht über der Inflationsrate liegen darf.
Unterkunft, Stipendium und Preise sollten Erdbebenopfern zur Verfügung gestellt werden
Die Entscheidung, die auch den Stiftungen höherer Bildungseinrichtungen in dem Artikel mitgeteilt wurde: „Die Wohnsituation der Bürger und Studenten, die unter dem Erdbeben in Kahramanmaraş gelitten haben, die sozialen Bedingungen und nachhaltigen Bildungsprozesse werden in der Mitte bewertet und die Erdbebenopfer sollten.“ in Bezug auf Bildungs- und Ausbildungspreise, Stipendien und Unterkunftsanforderungen erleichtert werden.“ Auch daran erinnert“ (BSHA – Science and Health News Agency)
Nachrichtenagentur für Wissenschaft und Gesundheit