Für wechselkursgeschützte Einlagen ist eine Pflichtreserve vorgesehen
Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) erklärte, dass heute zusätzlich zur Zinserhöhung selektive Kredit- und quantitative Straffungsentscheidungen getroffen wurden, um den finanziellen Straffungsprozess zu unterstützen.
Die Möglichkeit, dass die Zentralbank die erforderlichen Mindestreservesätze für wechselkursgeschützte Einlagenkonten (KKM) erhöhen könnte, wurde auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Signale im Entscheidungstext des geldpolitischen Ausschusses (PPK) des CBRT wirken sich weiterhin auf die Vermögenspreise aus.
Es wurden selektive Entscheidungen zur Kreditverknappung getroffen
Dem MPC-Text zufolge wurden selektive Entscheidungen zur Kreditverknappung getroffen, um den finanziellen Straffungsprozess zu unterstützen und die Inlandsnachfrage auszugleichen.
Es wird erwartet, dass die erforderlichen Mindestreservesätze für KKM-Konten erhöht werden
Dementsprechend rückte im Rahmen der quantitativen Straffung die Erwartung in den Vordergrund, dass die überschüssige Liquidität im Markt, die aus KKM-Zahlungen resultiert, durch Pflichtreserven abgezogen werden könnte.
Mit einem selektiven Vorgehen ist vorgesehen, dass die erforderlichen Mindestreservesätze für KKM-Konten erhöht und die dadurch entstehende Überschussliquidität sterilisiert werden kann.
Ensonhaber