Die Regelung zur Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen über ihrem Neupreis wird unter dem Vorwand „zusätzlicher“ Artikel umgangen. Experten warnen Bürger vor Missbrauch der Regelung.
Es wurde über die Strafen informiert, die das dem Handelsministerium angeschlossene Komitee zur Bewertung unlauterer Preise im ersten Halbjahr des Jahres verhängt hatte.
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