Türkiye geht zur Wahl: Noch eine Woche bis zu den Kommunalwahlen

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bereitet sich auf die Wahlen vor.

Obwohl noch eine Woche bis zu den Kommunalwahlen verbleibt, tickt der Kalender weiter.

Die Verteilung und Verteilung der Wählerinformationsblätter an die Wähler begann am Donnerstag, 29. Februar, und wird morgen abgeschlossen sein. Wähler müssen keine Informationsblätter mitbringen.

Wähler können auf der YSK-Website, im E-Government-Portal, in der tragbaren YSK-Wähleranfrage-Anwendung oder im YSK-Einladungszentrum mit der Nummer „444 9 975“ überprüfen, wo und in welcher Wahlurne sie wählen werden.

Am 28. März werden die Listen der Inhaftierten und Verurteilten wegen fahrlässiger Straftaten verschärft.

Standorte politischer Parteien

Bei der Wahl, an der 34 politische Parteien teilnehmen, lautet die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel wie folgt:

„AK-Partei 1, GOOD-Partei 2, Linkspartei 3, Große Einheitspartei 4, Heimatpartei 5, Mutterlandspartei 6, Demokratische Linkspartei 7, Wieder Wohlfahrtspartei 8, Volksgleichheits- und Demokratiepartei (DEM-Partei) 9, Kommunistische Partei von Türkei 10, Anatolische Unionspartei 11, Siegespartei 12, Volksbefreiungspartei 13, Türkische Kommunistische Bewegung 14, Unabhängige Türkei-Partei 15, Zukunftspartei 16, Neue Türkei-Partei 17, CHP 18, Arbeiterpartei 19, HUDA PAR 20, Rechte und Freiheiten Partei 21, Januar-Partei 22, Gerechtigkeitspartei 23, Demokratische Partei 24, Machteinheitspartei 25, Nation-Partei 26, Nationalstraßenpartei 27, Gerechtigkeitspartei 28, Helle Demokratiepartei 29, MHP 30, Türkische Arbeiterpartei 31, Demokratie und Fortschritt Partei „32, Saadet-Partei 33, Heimatpartei 34.“

Die meisten Kandidaten sind in Istanbul

Im Rahmen des YSK-Kalenders reichten politische Parteien und unabhängige Kandidaten ihre Kandidaturanträge bis zum Ende der Geschäftszeiten am Dienstag, den 20. Februar, bei den zuständigen Provinz- und Bezirkswahldelegationen ein.

Als Ergebnis der Prüfung wurden am Sonntag, dem 3. März, die endgültigen Kandidatenlisten von den Provinz- und Bezirkswahlausschüssen bekannt gegeben. Mit 49 Kandidaten war die Stadtverwaltung von Istanbul die Gemeinde, in der die meisten Kandidaten antraten. 22 dieser Kandidaten werden als politische Parteien und 27 als Unabhängige an den Wahlen teilnehmen. Auf Istanbul folgen Gaziantep mit 29 Kandidaten und Malatya mit 28 Kandidaten. Drei der Bürgermeisterkandidaten der Metropolregion Gaziantep werden als Unabhängige kandidieren, und fünf der Bürgermeisterkandidaten der Metropolregion Malatya werden als Unabhängige kandidieren.

24 Kandidaten, davon 19 aus politischen Parteien und 5 aus unabhängigen Parteien, werden für das Amt des Bürgermeisters der Metropolregion Ankara antreten.

Propagandafreiheit und einige Wahlverbote begannen

Die Propagandafreiheit und einige Wahlverbote begannen am Donnerstag, 21. März. Die Wahlpropaganda endet am Samstag, 30. März, um 18.00 Uhr, die Wahlverbote enden am 31. März um 23.59 Uhr. Während dieses Zeitraums können an der Wahl teilnehmende politische Parteien und unabhängige Kandidaten bis zum Ende des Wahlpropagandazeitraums verbale, schriftliche oder visuelle Propaganda durch Ankündigungen und Anzeigen in den Printmedien oder durch die Eröffnung einer Website betreiben.

Während der Wahlperiode ist kollektive verbale Propaganda verboten, außer auf öffentlichen Straßen, in Tempeln, in Gebäuden und Einrichtungen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, sowie auf den von den Bezirkswahlausschüssen ausgewiesenen Plätzen. Es ist auch verboten, vom Ende der zweiten Stunde nach Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang kollektive verbale Propaganda auf offenen Plätzen durchzuführen.

Propaganda kann nicht durch das Versenden von Benachrichtigungen an die E-Mail-Adressen der Bürger oder durch das Versenden von Audio-, Bild- oder schriftlichen Nachrichten an ihre Mobiltelefone oder Festnetztelefone erfolgen. Allerdings können politische Parteien jederzeit Sprach-, Bild- oder Schriftnachrichten an ihre Mitglieder senden.

In der 10-Tage-Frist vor dem Wahltag Rundfunksendungen zugunsten oder gegen eine politische Partei oder einen Kandidaten oder in einer Weise, die sich auf die Abstimmung des Bürgers auswirkt, mit Namen wie kleinen Referenden, durch schriftliche, mündliche und visuelle Medien und Rundfunkinstrumente, Meinungsforschung, Umfragen, Behauptungen, Informations- und Kontakttelefone sowie zufällige Verteilung sind verboten.

Wahlpropaganda und Reisen von Ministern und Parlamentsabgeordneten innerhalb des Landes dürfen nicht in Dienstfahrzeugen oder Dienstfahrzeugen durchgeführt werden. Während der Reisen zu diesem Zweck finden keine Begrüßungs- und Abschiedszeremonien statt, wie es das Protokoll vorsieht, und es findet kein offizielles Bankett statt.

An den Wahlpropagandareisen von Ministern, Abgeordneten und Kandidaten dürfen keine Beamten teilnehmen.

1 Million 32 Tausend 610 junge Menschen werden zum ersten Mal wählen

1 Million 32.000 610 junge Menschen in der Türkei werden am Sonntag, dem 31. März 2024, zur Wahl neuer Kommunalverwalter gehen und zum ersten Mal wählen.

Gemäß dem Wahlkalender des Obersten Wahlrates (YSK) für die Kommunalwahlen am 31. März wurden die Wählerverzeichnisse am 7. Februar fertiggestellt. YSK ermittelte die Zahl der registrierten Wähler bei der Wahl mit 61 Millionen 441 Tausend 882. Nach Angaben von YSK werden bei dieser Wahl 1 Million 32 Tausend 610 Menschen über 18 Jahren zum ersten Mal wählen. 50,59 Prozent der Wähler sind Frauen und 49,41 Prozent Männer.

Bei der Präsidentschaftswahl vom 28. Mai 2023 wurde die Zahl der Wähler im Land auf 60 Millionen 771 Tausend 236 ermittelt.

Die Wählerlisten werden heute erneut überprüft.

Wähler, die gestorben sind, ihre Staatsbürgerschaft verloren haben, eingezogen wurden, von der Generaldirektion des Wahlregisters verboten oder eingeschränkt wurden, erhalten in den Wahlurnenwählerlisten den Vermerk „Kann nicht wählen“.

In diesem Zusammenhang wird die Generaldirektion für Wählerverzeichnis am 23. März von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten Informationen über verstorbene Wähler und diejenigen, denen die Staatsbürgerschaft der Republik Türkei entzogen wurde, sowie Informationen über Wähler, deren Einschränkungsentscheidung getroffen wurde, erhalten werden absolut, und Informationen über diejenigen, die in Strafanstalten verurteilt werden, mit Ausnahme fahrlässiger Fehler, vom Justizministerium.

Darüber hinaus werden Informationen über diejenigen, die unter Waffen stehen, von der Generaldirektion für Rekrutierung des Verteidigungsministeriums eingeholt und die notwendigen Prozesse werden durchgeführt, um auf den Wahlurnenwählerlisten den Vermerk „Kann nicht wählen“ zu setzen.

Bei den Wahlen, bei denen Gemeindevorsteher von 81 Provinzen, 973 Bezirken und 390 Städten sowie 50.000 336 Gemeindevorsteher ermittelt werden, finden auch Wahlen für die Mitgliedschaft im Provinzhauptrat und im Gemeinderat statt.

31. März Kommunalwahlen in 10 Fragen

1- Wie können Wähler erfahren, wo sie wählen sollen?

Wähler können auf der YSK-Website, im E-Government-Portal, in der tragbaren Wähleranfrage-Anwendung von YSK oder im YSK Invitation Center unter 444 9 975 überprüfen, wo und in welcher Wahlurne sie wählen werden. Es ist nicht verpflichtend, ein Wählerinformationsblatt mitzubringen, aus dem hervorgeht, wo der Wähler wählen wird.

2- Ist es möglich, das Wahllokal mit einem Bildrekorder oder Kommunikationsgerät zu betreten?

Es ist verboten und strafbar, das Wahllokal mit Videoaufzeichnungs- oder Kommunikationsgeräten wie Mobiltelefonen, Fotos oder Filmkameras zu betreten. Solche Vorrichtungen sollten dem Wahlurnenrat überlassen werden, bis der Abstimmungsprozess abgeschlossen ist.

3 – Können Frischvermählte wählen, ohne ihren Ausweis zu ändern?

Wer seine Identität nicht geändert hat, kann mit seiner Heiratsurkunde abstimmen.

4 – Wie viele politische Parteien werden an der Wahl teilnehmen?

An den Wahlen nehmen 34 politische Parteien teil. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel lautet wie folgt:

AK-Partei 1, UYGUN-Partei 2, Linkspartei 3, Große Einheitspartei 4, Heimatpartei 5, Mutterlandspartei 6, Demokratische Linkspartei 7, Wohlfahrtspartei 8, Volksgleichheits- und Demokratiepartei (DEM-Partei) 9, Kommunistische Partei der Türkei 10, Anatolische Unionspartei 11, Siegespartei 12, Volksbefreiungspartei 13, Kommunistische Bewegung der Türkei 14, Unabhängige Türkei-Partei 15, Zukunftspartei 16, Neue Türkei-Partei 17, CHP 18, Arbeiterpartei 19, HUDA PAR 20, Rechte und Freiheiten Partei 21, Januar-Partei 22, Gerechtigkeits-Einheitspartei 23, Demokratische Partei 24, Forces Union-Partei 25, Nation-Partei 26, Nationale Straßenpartei 27, Gerechtigkeitspartei 28, Helle Demokratie-Partei 29, MHP 30, Türkei-Personalpartei 31, Demokratie und Fortschritt Partei 32, Saadet-Partei 33, Heimatpartei 34.

5 – Wofür werden die in den Großstädten lebenden Wähler stimmen?

Mit Ausnahme der im Gesetz aufgeführten Ausnahmen kann jeder Wähler in der Wahlurne abstimmen, die er in der Wählerliste eingetragen hat. Ein Wähler kann nur an den Wahlen teilnehmen, die in dem Wahlkreis stattfinden, in dem er Wähler ist.

Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Wähler in Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon und Van werden für „Metropolitan Mayor“, „Bürgermeister“, „Gemeinderatsmitglied“ und „Headman and Alderman“ stimmen.

6 – Wofür wird in Provinzen und Dörfern außerhalb der Metropolregionen abgestimmt?

In Provinzen, die keine Metropolregionen sind, wird für „Mitgliedschaft im Provinzrat“, „Bürgermeister“, „Mitgliedschaft im Gemeinderat“ und „Vorsteher- und Schöffenrat“ gestimmt. In den Dörfern wird über „Mitgliedschaft im Generalrat der Provinz“ und „Oberhaupt und Ältestenrat“ abgestimmt.

7 – In wie viele Umschläge werden alle Stimmzettel gesteckt?

Der Stimmzettel für das Bürgermeisteramt in einer Metropole ist „weiß“, der Stimmzettel für die Mitgliedschaft im Provinzrat ist „orange“, der Stimmzettel für das Bürgermeisteramt ist „blau“ und der Stimmzettel für die Mitgliedschaft im Gemeinderat ist „gelb“. Die Wähler legen alle Stimmzettel in einen Umschlag.

8 – Zu welchen Zeiten findet die Abstimmung statt?

Da die Wahlen im März stattfanden, hat die YSK die Wahlzeit in den 32 östlichen Provinzen unter Berücksichtigung saisonaler Regeln und der Sonnenuntergangszeit um eine Stunde früher verschoben. Daher Adıyaman, Ağrı, Artvin, Bingöl, Bitlis, Diyarbakır, Elazığ, Erzincan, Erzurum, Gaziantep, Giresun, Gümüşhane, Hakkari, Kars, Malatya, Kahramanmaraş, Mardin, Muş, Ordu, Rize, Siirt, Sivas, Trabzon, Tunceli Beginn und Ende der Wahlen in den Provinzen Şanlıurfa, Van, Bayburt, Batman, Şırnak, Ardahan, Iğdır, Kilis und den Strafanstalten in diesen Provinzen sind 07.00-16.00 Uhr.

Die Abstimmungszeiten in anderen Provinzen als diesen Provinzen sind von 08.00 bis 17.00 Uhr.

9 – Welche Stimmen werden zuerst gezählt?

In Großstädten sind die Stimmzettel für die Wahlen des Bürgermeisters, des Bürgermeisters, des Gemeinderatsmitglieds bzw. des Gemeindevorstehers und in anderen Provinzen die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters, des Gemeinderatsmitglieds, des Provinzhauptratsmitglieds und des Gemeindevorstehers erforderlich. werden gezählt und gezählt.

10 – Werden Wähler im Ausland wählen gehen?

Jeder im ausländischen Wählerregister eingetragene Wähler hat das Recht, an allgemeinen Parlamentswahlen, Präsidentschaftswahlen und Referenden sowie an Wahlurnen teilzunehmen, die bei ausländischen Vertretungen und Zollkontrollen aufgestellt werden. Wähler im Ausland können nicht an Kommunalwahlen teilnehmen.

Nachrichtenquelle: Anadolu Agency (AA)

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