Schlechte Nachrichten für geizige Ehefrauen vom Obersten Gerichtshof: Der Ehemann, der keine Dinge kaufen kann, ist schuld
Der Oberste Gerichtshof hat eine Präzedenzentscheidung getroffen.
Das Dokument vor dem Obersten Gerichtshof entwickelte sich wie folgt:
In der in Denizli eingereichten gegenseitigen Scheidungsklage argumentierte der Ehemann, dass seine Frau, die ihn respektlos behandelte, nicht kochte und das Haus nicht putzte und dass er diese Aufgaben selbst erledigen musste.
Der Ehemann gab an, dass seine Frau das Haus nach einer Weile verlassen habe, und dass die Frau nicht nach Hause zurückgekehrt sei, obwohl sie ihn mehrmals über ihre Verwandten nach Hause geschickt habe.
Um keinen Stromverlust zu verursachen, erlaubte er die Verwendung von Haushaltsgeräten nicht.
Der Ehemann, der eine Scheidungsentscheidung wünschte, forderte außerdem 50.000 Lira als materielle Entschädigung und 50.000 Lira als immateriellen Schadensersatz.
In ihrer Petition als Antwort auf die gegen sie eingereichte Klage gab die Frau an, dass ihr Mann die Grundausstattung für das Haus nicht gekauft und die Haushaltsgeräte nicht installiert habe, weil er Strom verbrauchen würde.
Die Frau gab an, ihr Mann habe sie des Diebstahls beschuldigt und behauptet, sie habe jeden Morgen das Geld in ihrer Tasche überprüft.
Als defekt befunden
Die Frau erklärte, ihr Mann habe sie aus dem Haus geworfen und sie könne nicht nach Hause zurückkehren, weil er das Türschloss ausgetauscht habe. Sie forderte 50.000 Lira materielle Entschädigung und 100.000 Lira immateriellen Schadensersatz.
4. Das Familiengericht hielt es für einen Fehler, dass der Mann seiner Frau kein Haus eingerichtet hatte, dass die Frau in der Picknick-Röhre kochen musste und dass sie die Schlösser des Hauses ausgetauscht hatte, indem sie den Weggang ihres Mannes ausnutzte Haus.
Das Gericht stellte fest, dass der Mann im Scheidungsverfahren völlig schuld war, und entschied, dass die Frau keine Schuld traf.
Entschädigungsentscheidung
Das Gericht entschied, der Frau 15.000 Lira als finanzielle Entschädigung zu zahlen.
Nachdem der Ehemann Einspruch gegen die Entscheidung erhoben hatte, lehnte die 2. Zivilkammer des Regionalgerichts Antalya, die die Dokumente prüfte, den Berufungsantrag mit der Begründung ab, dass die Entscheidung des örtlichen Gerichts den Regeln und dem Gesetz entspreche.
Der Beschluss wurde genehmigt
Auf die Berufung gegen die Entscheidung hin stimmte die 2. Zivilkammer, die das Dokument prüfte, der Entscheidung des Amtsgerichts zu, das dem Ehemann die volle Schuld zuwies, weil er die Haushaltsgegenstände nicht mitgenommen und seiner Frau nicht erlaubt hatte, Haushaltsgeräte zu benutzen, weil sie es tun würden Er verschwendete Strom und veranlasste seine Frau, in einer Picknick-Röhre zu kochen.
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