Präsident Erdoğan bei der Eröffnungsfeier der Justizakademie
Präsident Erdoğan spricht bei der Eröffnungsfeier der Justizakademie.
„UNSERE ZAHL DER RICHTER UND STAATSANWÄLTE BETRÄGT 25.000“
Juristische Tätigkeiten beziehen ihre Macht und ihr Ansehen aus der Kompetenz des Juristen und höheren moralischen Werten wie dem Engagement für die Gerechtigkeit. Auf der Grundlage dieser Wahrheit haben wir die Möglichkeiten unserer Justizakademie mit dem Verständnis einer aktiven Bildung für Gerechtigkeit, die Glauben gibt, erneuert, gestärkt und erweitert. Wir haben und werden es nicht unterlassen, Opfer zu bringen, um sicherzustellen, dass unsere Richter und Staatsanwälte, die das Rückgrat unseres Justizsystems bilden, bestmöglich ausgebildet sind und ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können. Die Gründung des Amtes des stellvertretenden Richters und Staatsanwalts ist das Ergebnis einer intellektuellen Suche und Suche, die mit dieser Überzeugung durchgeführt wurde.
Heutzutage gibt es in unserem Land eine beträchtliche Anzahl von Menschen mit juristischer Ausbildung und eine beträchtliche Anzahl und Vielfalt an Institutionen und Fakultäten, die juristische Ausbildung anbieten. In den letzten 22 Jahren konnten wir einen deutlichen Zuwachs an Rechtsanwälten, Notaren, juristischen Fachkräften sowie Richtern und Staatsanwälten verzeichnen. Die Zahl der Richter und Staatsanwälte, die im Jahr 2002 etwa 9.000 betrug, hat sich fast verdreifacht und liegt heute bei 25.000. Natürlich ist es wichtig, dass Qualität mit diesem zahlenmäßigen Wachstum einhergeht und dass Quantität durch Qualität unterstützt wird. In dieser Hinsicht ist die Bildung und Ausbildung derjenigen, die die Rechtspflege beaufsichtigen, ein anderes und wichtiges Problem für sich. Wir können von einer Methodik der juristischen Ausbildung sprechen, die bis zu einem gewissen Grad institutionalisiert und mittlerweile zu einem Klassiker geworden ist. Wir alle wissen jedoch, dass diese Ausbildung keine Garantie dafür ist, dass man sich als richtiger Richter, Staatsanwalt oder Anwalt hervorhebt.
„Berufliches Wissen erfordert einen Aufwand, der über die Fakultätsausbildung hinausgeht“
Es ist wichtig, dass wir diese Unterscheidung im Gebot zunächst sehr sorgfältig treffen. Juristische Fakultäten unterrichten Ideal- und Subjektrecht. Fachliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen erfordern einen Aufwand, der über die Fakultätsausbildung hinausgeht. Berufliche Reife und Kompetenz sind die Fähigkeiten, die durch die persönliche Ausübung dieses Berufs entwickelt werden. Sie sind die Werte, die Wissen, Weisheit und Weisheit vereinen.
Die Brücke, die die Verbindung zwischen Werten und Wissen ermöglicht, ist jedoch die Erfahrung. In einem Hadhrat Mevlana zugeschriebenen Ausspruch wird dieser Unterschied wie folgt erklärt: „Was junge Menschen im Spiegel nicht sehen können, lesen alte Menschen in einem Backsteinmodul.“
Ja, der Zugriff auf Informationen ist jetzt sehr einfach. Wir können von unserem Mobiltelefon oder Computer aus schnell auf die gewünschten Informationen zugreifen. Erfahrung und Weisheit behalten jedoch weiterhin ihre Qualität als Wegweiser, der Menschen davor bewahrt, sich in der Masse der Informationen zu verirren. Wir versuchen, dieses Gleichgewicht zu erreichen und Wissen und Erfahrung mit dem Mechanismus des stellvertretenden Richters und Staatsanwalts zu verbinden.
„Wir haben die Ausbildungsdauer in der Akademie von 7 Monaten auf 10 Monate verlängert“
Ziel unseres neuen Ausbildungsmodells ist es, Sie und Ihre Nachfolger bestmöglich auf den Beruf vorzubereiten. Während die Bewerbungsfrist zwei Jahre beträgt, haben wir die Frist für eine Assistenzstelle auf drei Jahre verlängert. Wir haben die Ausbildungszeit an der Akademie von 7 Monaten auf 10 Monate verlängert. So sorgen wir dafür, dass die Assistenten 300 Stunden mehr Ausbildung erhalten. Außerdem haben wir die Prüfungs- und Beurteilungsprozesse von Assistenten erschwert.
Wir haben unsere Hilfsrichter und Staatsanwälte verpflichtet, Abschlussarbeiten zu verfassen, um ihre Recherche-, analytischen Denk-, Argumentations- und Schreibfähigkeiten zu verbessern. So absolvieren die Assistenten eine 3-jährige intensive theoretische und praktische Ausbildung mit einer 10-monatigen Akademieausbildung und einer 26-monatigen Ausbildung bei Richter- und Staatsanwaltsausbildern im Rahmen der Meister-Lehrlings-Beziehung.
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