Neue Entscheidung bezüglich Campingflächen und Caravanparks

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Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Qualifikation touristischer Einrichtungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

In die veröffentlichte Verordnung wurden Elemente im Zusammenhang mit tragbaren Unterkünften aufgenommen und eine Definition erstellt.

wichtig sein, „mit einer Skizze, die das Siedlungssystem zeigt“Der Begriff wurde hinzugefügt.

Mit der Verordnung wird für Einrichtungen, die ausschließlich aus tragbaren Unterkünften bestehen, eine Skizze mit dem Grundriss der touristischen Einrichtungen vorgeschrieben.

250 QUADRATMETER ANFORDERUNG FÜR JEDE UNTERKUNFTSEINHEIT

In einem flächendeckenden Siedlungssystem werden Wohneinheiten in mobilen Wohnungen geschaffen, wobei jede Wohneinheit auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmetern liegen wird.

Einheiten wie Restaurants, Cafeterien und Frühstücksräume in der Wohneinheit werden nicht in die Gesamtfläche der Wohneinheiten einbezogen.

Die Verordnung sieht auch Regelungen für touristische Einrichtungen vor, die keine festen Strukturen enthalten und als Campingplätze oder Caravanparks genutzt werden.

PRO CAMPINGEINHEIT IST 80 QUADRATMETER

Unterkunftseinheiten in Erholungsgebieten und Waldparks mit Unterkunftszwecken, die keine festen Strukturen enthalten, können nur in Form von tragbaren Zelten oder Wohnwagenstellplätzen eingerichtet werden.

In diesen Gebieten beträgt die berechnete Fläche pro Wohnmobileinheit 80 Quadratmeter und jede Einheit ist für zwei Personen ausgelegt.

Nachrichtenquelle: Anadolu Agency (AA)

Ensonhaber

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