Nach der Grundpreiserhöhung folgt die weitere Zahlungs- und Gehaltserhöhung! Arbeitslosenrente, Invalidenrente, Abfindung

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Der mittlere Erhöhungspreis war definitiv der von Millionen Bürgern erwartete Grundpreis.

Nach der Bildung des neuen Kabinetts gab der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, den in kurzer Zeit ausgehandelten Mindestpreis bekannt.

Minister Işıkhan gab den neuen Grundpreis bekannt. „Der Mindestpreis wurde auf 13.000 414 Lira brutto und 11.000 402 Lira netto als Mindestpreis festgelegt.“in seinen Worten verkündet.

Im Anschluss an diese Erhöhung wurde eine Erhöhung des Grundpreises um 34 Prozent erreicht.

Der Mindestpreiszuschlag für den Arbeitgeber von 400 Lira wurde auf 500 Lira erhöht.

Andererseits wurden die neuen Beträge der 65-Jährigen-Rente, der Invalidenrente, des Arbeitslosengehalts, der Praktikumspreise, der Wehr- und Mutterschaftsschulden, der Abfindungen und der allgemeinen Krankenversicherungsbeiträge zu einer Frage der Neugier.

Die neuen Erhöhungspreise wurden zusammen mit dem Grundpreis ermittelt.

Die neuen Beträge lauten wie folgt:

Während die niedrigste Arbeitslosenquote bei 3.000 972 Lira lag, stieg sie auf 5.322 Lira.

Während die Obergrenze für die Abfindung des Mindestlohnarbeiters 10.008 Lira betrug, wurde sie auf 13.410 Lira erhöht.

Während die Obergrenze für die Abfindung des Mindestlohnarbeiters 10.008 Lira betrug, wurde sie auf 13.410 Lira erhöht.

Während das Alter von 65 Jahren 2.604 TL betrug, stieg es auf 3.489 TL.

Die Invalidenrente stieg von 1.738 TL auf 2.328 TL für Behinderte im Alter von 40 bis 69 Jahren.

Während SGK die Prämie der Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) mit 300,24 TL pro Monat ansetzte, erhöhte sie sich auf 402 TL.

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