Gouverneursamt von Ankara bekannt gegeben! Das Betreten von Waldgebieten ist verboten

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Mit Beginn der Sommermonate begann in den Waldgebieten die Angst vor Bränden.

Nachdem Türkiye in den letzten Jahren einen großen Test mit Bränden bestanden hat, hat es seine Vorsichtsmaßnahmen verstärkt.

Picknicks sind mittendrin die ersten Ereignisse, die dabei den Brand auslösten.

Vor allem Großstadtbewohner und depressive Menschen verbringen ihre Urlaubszeit in Waldgebieten.

Einige unvorsichtige Bürger rufen jedoch geradezu Waldbrände hervor.

Unser Land, das von Waldbränden heimgesucht wurde, verstärkt seine Maßnahmen, um dies zu verhindern.

Einreiseverbot bis 30. September

Die erste vorsorgliche Erklärung hierzu kam vom Büro des Gouverneurs von Ankara. Das Büro des Gouverneurs verbot den Zutritt zu Waldgebieten.

Mit Ausnahme einiger Picknick- und Erholungsgebiete wurde angekündigt, dass das Betreten von Waldgebieten bis zum 30. September verboten ist.

„Camping und Zeltaufbau sind nicht erlaubt“

Die folgenden Aussagen wurden in die Erklärung des Gouverneurs von Ankara aufgenommen:

Aufgrund der zunehmenden Dichte von Menschen und Fahrzeugen in Waldgebieten und Erholungsgebieten und der Beibehaltung meteorologischer Vorschriften, die in unserem ganzen Land ein hohes Waldbrandrisiko bergen, wurden zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Waldbränden ergriffen.

In diesem Zusammenhang ist es zum Schutz unserer Wälder, die unseren nationalen Reichtum darstellen, das Ziel, Waldbrände zu verhindern, die durch Stoppelverbrennung, Feldarbeit, Weinberg- oder Gartenreinigung, Müllverbrennung, Ausfälle von Stromübertragungsgrenzen usw. entstehen. Picknick, Hirtenfeuer, Blitzschlag, Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit, die zu den Brandursachen zählen. Folgende Entscheidungen wurden getroffen:

1. Mit Ausnahme der in der beigefügten Liste aufgeführten Nationalparks, Erholungsgebiete und Naturparks innerhalb der Grenzen unserer Provinz; Das Betreten von Waldgebieten ist gemäß Artikel 74 des Forstgesetzes Nr. 6831 und Artikel 9 und 66 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 bis zum 30.09.2023 verboten.

2. Es ist verboten, alle Waldgebiete innerhalb der Provinzgrenzen von Ankara zu betreten, mit Ausnahme derjenigen, die von der Regionaldirektion für Naturschutz und Nationalparks Ankara und autorisierten Beamten zur Fütterung streunender Tiere zugewiesen wurden.

3. In Waldgebieten, mit Ausnahme von Campingplätzen, ist das Campen und Zelten nicht gestattet.

4. In den in der beigefügten Liste aufgeführten Erholungsgebieten, Naturparks und Nationalparks, die unter der Aufsicht und Kontrolle der autorisierten Verwaltungen in den Wäldern unserer Provinz stehen, werden Öfen, Grills, Grills usw. von der Verwaltung bis zum 30. festgelegt /09/2023. Feuer, Grill, Samowar, Picknickrohr und so weiter. Das Verbrennen ist verboten. Das Betreten und Verlassen dieser Bereiche ist zwischen 08.00 und 22.00 Uhr möglich. Außerhalb der angegebenen Zeiten ist das Campen und Zeltaufbauen nicht gestattet.

5. Als Voraussetzung für forstwirtschaftliche Tätigkeiten ist es den Bürgern verboten, die Wälder zu betreten und zu verlassen, mit Ausnahme von Personen, die von der Forstverwaltung für die Fortsetzung der Produktionstätigkeit, das Pflanzen von Setzlingen, die Wartung und Reparatur durch Ausschreibungen oder vergebene Verträge beschäftigt wurden. und Waldbewirtschafter, die diese Arbeiten überwachen und beaufsichtigen.

6. In den spärlichen Siedlungen innerhalb des Waldes, die an den Wald angrenzen und nicht mit dem Wald in Zusammenhang stehen, insbesondere in den spärlichen Siedlungen im Geltungsbereich des 31. und 32. Artikels des Forstgesetzes; Es ist verboten, Teile von Stoppeln, Weinberg- und Feldreinigungen sowie Vegetation aller Art zu verbrennen und Feuerwerkskörper zu werfen.

„Einrichtungen und Industriebetriebe werden alle Maßnahmen vollständig ergreifen“

7. Einrichtungen und Industriebetriebe rund um das Waldgebiet ergreifen alle vorbeugenden Maßnahmen gegen die Brandgefahr, die durch Aktivitäten entstehen kann, die sich auf die Waldgebiete auswirken könnten.

8. Organisationen, die sich mit der Erzeugung und Instandhaltung von Stromübertragungsgrenzen befassen (ENERJİSA und TEİAŞ), werden die notwendigen Wartungsarbeiten an den Teilen der Grenzen, insbesondere an denen, die durch Waldgebiete verlaufen, durchführen und bei Bedarf Stromunterbrechungen durchsetzen, indem sie alle Arten von Stromleitungen nehmen Vorsichtsmaßnahmen gegen Brandgefahr.

9. Alle unsere Kommunen bilden einen Schutzgürtel um die Müllsammelflächen im Wald, am Waldrand und angrenzend und halten die notwendigen Arbeitsmaschinen (Planierraupe, Lader, Schaufel) gegen die Gefahr bereit Feuer. Um Bereiche mit besonderer Brandgefahr, wie Bahnränder, Picknickplätze, Touristengebiete, Wohngebiete, Einrichtungen aller Art und landwirtschaftliche Flächen, werden Sicherheitsspuren eingerichtet.

10. Kontrollgruppen, die aus der allgemeinen Strafverfolgung und der Forstpolizei im Einklang mit unseren Distriktgouvernements und der regionalen Forstdirektion gebildet werden, werden aktiv überwachen und kontrollieren. Drohne, KGYS usw. Überwachungs- und Beobachtungsaktivitäten mit Fahrzeugen werden verstärkt. Durch die Nutzung aller Kommunikationsmittel werden unsere Bürger über die Waldbrandgefahr informiert und gewarnt. Es werden Bereiche wie Siedlungen, kritische Bauwerke, Fabriken, Lagerhallen und ähnliche Bereiche ermittelt, die von einem möglichen Waldbrand betroffen sein könnten und besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern; Notwendige Informationen und Warnungen werden den zuständigen und autorisierten Personen in Risikogebieten gegeben, damit sie ihre eigenen Vorsichtsmaßnahmen treffen können. Unsere Mukhtars in der Nachbarschaft werden vorsichtig und sensibel sein, wenn es darum geht, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Wälder vor Bränden zu schützen und die Bürger zu warnen.

11. Bei Bedarf werden auf Anordnung unserer Bezirksgouverneure alle Einrichtungen des öffentlichen und privaten Sektors genutzt und die wirksamste Art und Weise der Brandbekämpfung wird in Übereinstimmung mit der Regionaldirektion für Forstwirtschaft mit allen Arten von Werkzeugen sichergestellt .

Verwaltungs- und benannte Verfahren werden in Übereinstimmung mit dem Forstgesetz Nr. 6831, dem türkischen Strafgesetzbuch und dem Ordnungswidrigkeitsgesetz für diejenigen durchgeführt, die unkonventionell gegenüber den oben genannten Entscheidungen und Maßnahmen handeln.

Ein weiteres Verbot aus Istanbul

Das Büro des Gouverneurs von Istanbul hat außerdem kürzlich beschlossen, den Zutritt zu Waldgebieten, mit Ausnahme einiger Picknick- und Erholungsgebiete, zwischen dem 24. Juni und dem 15. Oktober 2023 zu verbieten.

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