Die Ergebnisse der GSB-Stipendien- und Bildungsdarlehensanträge wurden bekannt gegeben

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Der Minister für Jugend und Sport, Osman Aşkın Bak, teilte auf seinem Social-Media-Konto einen Beitrag mit, in dem er erklärte, dass die mit Spannung erwarteten Ergebnisse der GSB-Stipendien- und Inkassodarlehensbewerbungen für das Studienjahr 2024–2025 bekannt gegeben wurden.

„BEWERBUNGSERGEBNISSE WERDEN ANGEKÜNDIGT“

Minister Bak sagte in seinem Beitrag: „Liebe junge Leute, die Ergebnisse der GSB-Bewerbung für Stipendien und Bildungsdarlehen wurden bekannt gegeben. Ich wünsche Ihnen allen viel Glück. Vergessen Sie nicht, Ihre Zusagen bis zum 8. November, 23.59 Uhr per E-Government zu bestätigen.“Er benutzte die Ausdrücke.

Studierende, die Anspruch auf Stipendien und Bildungsdarlehen haben, die von der Generaldirektion für Kredite und Wohnheime des Ministeriums für Jugend und Sport zur finanziellen Unterstützung von Hochschulstudenten gezahlt werden, können ihre Verpflichtungserklärungen bis zum 8. November um 23.59 Uhr per E-Government bestätigen .

Für im Ausland studierende Studierende gilt das gleiche Datum für die Genehmigung der Verpflichtungserklärung.

STUDIERENDE UNTER 18 JAHREN

Studierende im Alter zwischen 15 und 18 Jahren, denen Stipendien und Bildungsdarlehen zugeteilt werden, können die Zustimmung ihrer Eltern zur Stipendien-/Darlehenszusage erteilen, indem sie sich mit den E-Government-Passwörtern ihrer Eltern im System anmelden. Anschließend können diese Studierenden ihre Verpflichtungen mit ihren eigenen E-Government-Passwörtern bestätigen.

Schüler unter 15 Jahren oder ohne Eltern können sich mit ihren Erziehungsberechtigten und ihren Unterlagen (Ausweis, Vormundschaftsbescheid etc.) an die nächstgelegene Landesjugend- und Sportdirektion oder Wohnheimdirektion wenden und sich ihre Verpflichtungserklärung genehmigen lassen.

Studierende, die ihre Hochschulausbildung im Ausland fortsetzen und Stipendien und Bildungsdarlehen erhalten, müssen bis zum Ende der Arbeitszeit am 25. November eine von einem im Land ansässigen Bürgen bei einem Notar in der Türkei ausgestellte Bürgschaftserklärung vorlegen. Da die Bürgschaftsprüfung über das Notarinformationssystem (NBS) erfolgt, müssen Studierende keine Unterlagen einsenden.

Quelle: Anadolu Agency (AA)

Ensonhaber

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