Die Erfassung und Verteilung der Wählerinformationsblätter beginnt
Die Türkei wird am 31. März zur Wahl gehen.
In diesem Zusammenhang wird die Arbeit des Obersten Rates (YSK) fortgesetzt.
Die Zahl der zur Wahl berechtigten politischen Parteien wurde mit 36 ermittelt.
Nachdem die Innovationspartei und die Junge Partei der YSK mitgeteilt hatten, dass sie nicht an den Wahlen teilnehmen würden, wurde diese Zahl auf 34 aktualisiert. Dem Wahlkalender zufolge reichten politische Parteien und unabhängige Kandidaten ihre Kandidatenlisten bei den Provinz- und Bezirkswahlausschüssen ein 20. Februar.
Die Plätze der an der Wahl teilnehmenden politischen Parteien auf dem gemeinsamen Stimmzettel wurden durch die Auslosung unter der Präsidentschaft am 27. Januar ermittelt.
Abgabe und Verteilung der Wählerunterlagen
Heute beginnt die Abgabe und Verteilung der Wählerinformationsblätter, die festlegen, an welchen Orten die Bürger im Vorfeld der Wahl ihre Stimme abgeben werden. Wähler können ihre Stimme nur in den Wahllokalen abgeben, in denen sie registriert sind. Darüber hinaus ist es für Bürger, die zur Wahl gehen, nicht erforderlich, dass sie am 31. März ihre Wählerinformationsblätter bei sich haben.
Wähler können vor der Verteilung der Wählerinformationsblätter erfahren, wo sie wählen können. Dementsprechend Wähler; Sie können auf der YSK-Website, im E-Government-Portal, in der tragbaren Wählerbefragungsanwendung von YSK oder im YSK Invitation Center unter 444 9 975 überprüfen, wo sie wählen werden.
Warnung von YSK
Andererseits wurde in der Warnung des YSK betont, dass Wählerregistrierungsanfragen nur über die angegebenen Kanäle durchgeführt werden können, und es wurde aufgefordert, andere als diese E-Mails, Einladungen oder Benachrichtigungen nicht zu berücksichtigen.
Nachrichtenquelle: Ihlas News Agency (IHA)
Ensonhaber