Die Entscheidung, die Villa von Şahan Gökbakar in Marmaris abzureißen, wurde von der Gemeinde getroffen.
Die Villa, die Şahan Gökbakar 2018 in Marmaris gekauft hat, erregt weiterhin Aufmerksamkeit.
Nachdem festgestellt wurde, dass der Pier und die Villa illegal waren, wurde eine Strafanzeige gegen die Besitzer der Villa wegen unerlaubter Aktivitäten eingereicht.
Die Gemeinde Marmaris wurde außerdem aufgefordert, Abrissentscheidungen zu treffen und Abbruchmitteilungen an die mit dem Gebäude befassten Personen zu senden.
Das Gericht hat nicht dagegen entschieden
Die Gemeinde Marmaris gab an, dass am 15. Dezember 2023 beim 1. Verwaltungsgericht Muğla eine Klage gegen die Aufhebungsentscheidung eingereicht wurde und dass je nach Ausgang des besagten Falles Untersuchungen und Entscheidungen getroffen und Informationen zu der Angelegenheit gegeben werden.
In dem offiziellen Schreiben des Ministeriums an die Gemeinde Marmaris vom 21. Dezember 2023 wurde auf das entsprechende Element des Gesetzes hingewiesen und festgestellt, dass die betreffenden Fälle kein Hindernis für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten und Prozesse darstellen zu dem Thema getan werden.
Zur Aufhebungsentscheidung des Building Registration Document Valuation Board vom 9. November 2022, die Vollstreckung auszusetzen oder die Vollstreckung gegenüber dem Ministerium aufzuheben, ist bislang keine gerichtliche Entscheidung ergangen. In dem am 6. September 2024 an die Gemeinde Marmaris gesendeten Schreiben wurde noch einmal daran erinnert, dass es in den gegen die Aufhebungsentscheidung des Ausschusses eingereichten Klagen keine Aufhebung oder Aussetzung der Vollstreckungsentscheidung gibt.
Die Gemeinde wurde erneut gewarnt
Darüber hinaus wurde die Gemeinde Marmaris erneut aufgefordert, Abrissverfahren einzurichten. Es wurde daran erinnert, dass die Stadtgemeinde Muğla den Abriss in Übereinstimmung mit dem Gesetz durchführen muss, wenn die Gemeinde Marmaris den Abriss nicht durchführt.
Sofern die erforderlichen Vorgänge nicht innerhalb der im Artikel genannten Fristen durchgeführt wurden, wurde um Auskunft über den Grund gebeten. Um ihrer Verantwortung gerecht zu werden, wurden die notwendigen Warnungen ausgesprochen.
„MASCHINEN- UND GERÄTEUNTERSTÜTZUNG KANN GEWÄHRLEISTET WERDEN“
Es wurde daran erinnert, dass die Stadtverwaltung von Muğla den Abriss gemäß den einschlägigen Gesetzen unterstützen kann. Es wurde festgestellt, dass die Provinzdirektion für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ausreichende Maschinen- und Ausrüstungsunterstützung bereitstellen kann, wenn nicht genügend Werkzeuge und Ausrüstung für den Abriss gefunden werden können.
Es wurde jedoch daran erinnert, dass die Gebäude möglicherweise vom Ministerium abgerissen werden, wenn der Abriss nicht durchgeführt wird, wobei 100 Prozent mehr der Abrisskosten von der zuständigen Gemeinde erhoben werden.
Es wurde betont, dass das Ministerium die Kontrollbefugnis hat, wenn die Abbrucharbeiten und -prozesse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von der zuständigen Bezirksgemeinde und der Metropolregion Muğla durchgeführt werden.
Nachrichtenquelle: Demirören News Agency (DHA)
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