Der 20. Große CHP-Kongress mit einer Agenda zur Satzungsänderung wurde abgeschlossen

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Der Abstimmungstag wurde auf dem 20. Großen Kongress abgeschlossen, der im ATO-Kongresium mit der Agenda zur Änderung der Charta der CHP stattfand.

Mit der in der Satzung der Partei vorgenommenen Änderung wird der Generalvorsitzende vom Generalsekretär und den stellvertretenden Vorsitzenden in der in der Protokollordnung festgelegten Reihenfolge vertreten.

ÄNDERUNGEN IN DER MYK-STRUKTUR UND NEUE REGELN FÜR GENERAL LEADER-KANDIDATEN

Die GNAT-Fraktionsvorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden waren im Zentralverwaltungsrat (MYK), dem höchsten Verwaltungsorgan der Partei, vertreten. Die Entscheidung des Generalsekretärs im MYK wurde den stellvertretenden Generalführern vorgelegt.

In der Satzung, Artikel 41, „Um Spitzenkandidat bei Kongressen zu werden, ist ein schriftlicher Vorschlag von mindestens 10 Prozent und höchstens 15 Prozent der Gesamtzahl der Kongressmitglieder erforderlich. Kandidaten dürfen nicht mehr als 15 Prozent der Unterschriften sammeln und diese nicht beim Kongress einreichen.“ Präsidentschaft.“Der Satz wurde hinzugefügt.

Um ein General-Leader-Kandidat zu werden, ist ein schriftlicher Vorschlag von mindestens 5 Prozent und höchstens 10 Prozent der Gesamtzahl der Kongressmitglieder erforderlich. Mehr als 10 Prozent der Unterschriften können dem Ratsvorsitz nicht vorgelegt werden. Der derzeitige Vorsitzende kann auf seinen Antrag hin kandidieren, er kann jedoch weder selbst noch Unterschriften in seinem Namen sammeln.

Über das Verfahren entscheidet die Parteiversammlung

Mit der Änderung wurde festgelegt, dass die Formeln zur Bestimmung von Kandidaten für die Mitgliedschaft in der Großen Türkischen Nationalversammlung Vorwahl, Vorwahl unter der Kontrolle der Organisation, Kandidatenumfrage, Kandidatenumfrage unter der Kontrolle der Organisation und Zentralumfrage sind. Gemäß der Satzung entscheidet die Parteiversammlung (PM) im Einklang mit der Meinung der Provinzorganisationen, welche Methode bei welcher Wahl angewendet wird.

Die Wahlergebnisse bei der Vorauswahl unter der Kontrolle der Organisation und der Kandidatenumfrage unter der Kontrolle der Organisation werden durch die Entscheidung des Premierministers ermittelt und dem Obersten Wahlrat entsprechend der zentralen Umfrage gemeldet. Die Entscheidung des Premierministers ist eine Entscheidung und kann die gesicherten Wahlergebnisse nicht ändern. Es werden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Verteilung der Kandidaten nach Region, Geschlecht, Alter und Beruf auf dem für diese Verfahren zu verwendenden Stimmzettel konsistent ist. Aus diesem Grund werden die Abstimmungsgrundsätze durch Verordnung entsprechend den Besonderheiten jedes Wahlbezirks festgelegt.

Bei Wahlen, bei denen Vorwahlen unter organisatorischer Kontrolle oder Kandidatenwahlen unter organisatorischer Kontrolle abgehalten werden, kann der Premierminister 15 Prozent der Gesamtzahl der Mitglieder der Großen Türkischen Nationalversammlung als Sitzquote festlegen. Diese Quote kann bei jeder Wahl bis zu 15 Prozent der Gesamtzahl der Abgeordneten betragen.

Durch den Einsatz von Mess- und Bewertungsmethoden wird der Premierminister bis zu einem Drittel der Sitze, die der Hauptquartierquote zugewiesen sind, der Provinzorganisation, bis zu einem Drittel den Mitgliedern der Jugend- und Frauenabteilungen und bis zu einem Drittel zuteilen -Dritter an die derzeitigen Parteimitglieder der Großen Türkischen Nationalversammlung. Mindestens ein Viertel der für Mitglieder der Jugend- und Frauenvereinigung reservierten Sitze wird für die Sitze reserviert, die bei der vorherigen Wahl als Abgeordnete gewählt wurden.

In der zentralen Abstimmung werden die Kandidaten direkt vom Premierminister bestimmt.

Wer an der Vorwahl, der von der Organisation kontrollierten Vorwahl, der Kandidatenumfrage oder der von der Organisation kontrollierten Kandidatenumfrage teilnimmt, kann sich nicht für die zentrale Wahl, die zentrale Kandidatur oder die Hauptsitzquote bewerben.

Ein behinderter Kandidat wird auf der Kandidatenliste mindestens eines Wahlkreises an erster Stelle gesetzt.

DREI-PERIODEN-REGEL

Laut Satzung kann eine Person für höchstens drei aufeinanderfolgende Perioden zum Abgeordneten gewählt werden. Legislaturperioden, in denen Wahlen erneuert werden, bevor die Hälfte der Wahlen abgeschlossen ist, werden nicht berücksichtigt. In den Formeln für Vorwahlen, Vorwahlen unter der Kontrolle der Organisation, Kandidatenumfragen und Kandidatenumfragen unter der Kontrolle der Organisation wird es keine Transferpflicht geben. Die Transferregel darf auf Empfehlung des Zentralvorstands und auf Beschluss des Premierministers nicht mit dem Ziel angewendet werden, Abgeordnete in Wahlbezirken zu wählen, in denen die Partei keine Abgeordneten hat, oder die Stimmenzahl der Partei in diesen Wahlkreisen zu erhöhen.

Gemäß dem hier hinzugefügten Zusatzelement beginnt die Anwendung der Periodenregel mit der 27. Legislaturperiode der Großen Türkischen Nationalversammlung, die mit den Wahlen vom 24. Juni 2018 gebildet wurde.

KANDIDATENBESTIMMUNGSVERFAHREN BEI LOKALEN WAHLEN

Die Drei-Perioden-Regel wird auch bei der Kandidatenauswahl bei Kommunalwahlen Anwendung finden. Dementsprechend kann eine Person für maximal drei aufeinanderfolgende Amtszeiten zum Bürgermeister, Gemeinde- oder Provinzratsmitglied gewählt werden. Bei Vorwahlen, organisationskontrollierten Vorwahlen, Kandidatenumfragen und organisationskontrollierten Kandidatenumfragen gibt es keine Fristvorgabe. Eine Übertragungsausnahme bei Wahlbezirkswechseln kann mit Beschluss des Premierministers und auf Empfehlung des Zentralvorstands angewendet werden.

50 Prozent Geschlechterquote, 30 Prozent bei den Wahlen der Abgeordneten, Provinzhaupträte und Gemeinderäte, bei der Wahl des Parteirates und des Obersten Disziplinarausschusses, bei der Wahl der Provinz- und Bezirksverwaltungsausschüsse, bei den Wahlen der Delegierten des Provinzkongresses und Es gelten Kongressdelegierte, die durch Wahl in der Vorauswahl unter der Kontrolle der Organisation oder in der Kandidatenumfrage unter der Kontrolle der Organisation ermittelt werden. Bei Kongressen werden die Geschlechter- und Jugendquoten sukzessive erhöht.

Diese Quote wird als 10-Prozent-Jugendquote für die Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen und als 20-Prozent-Quote für das erwerbsfähige Alter für die Altersgruppe der 26- bis 40-Jährigen angewendet.

Liegt eine Kandidatur vor, nimmt mindestens eine behinderte Person an den Bezirks- und Provinzverwaltungsräten sowie am Ministerpräsidenten teil.

Bei der Bestimmung der Überweisungsstelle und des zuständigen Disziplinarausschusses im Disziplinarverweisungsverfahren wird der Auftrag der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Tatbegehung berücksichtigt.

Die Befugnis, endgültige Strafen zu erlassen, liegt beim Premierminister, nachdem er die Stellungnahme des Hohen Disziplinarausschusses und, falls die Parteimitgliedschaft fortbesteht, des Vorsitzenden oder Sekretärs zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Strafe eingeholt hat.

Andererseits wurden in der Parteitagsordnung zu einigen Themen Regelungen getroffen.

Nachrichtenquelle: Anadolu Agency (AA)

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