Auch der Präsident des Obersten Berufungsgerichts wurde im 21. Wahlgang nicht gewählt: Die Wahlen werden fortgesetzt
Der Präsidentschaftsprozess wird vor dem Obersten Gerichtshof fortgesetzt.
Mit dem Prestige vom 24. März lief die vierjährige Amtszeit von Mehmet Akarca ab, der am 24. März 2020 zum Präsidenten gewählt wurde.
Sie gingen am 25. März zur Wahl
In diesem Zusammenhang gingen die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs am Montag, dem 25. März, zur Wahl, um den neuen Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs zu bestimmen, der für vier Jahre im Amt sein wird.
Da in den ersten 20 Wahlgängen kein Kandidat mindestens 175 Stimmen erhielt, was der absoluten Mehrheit von 348 Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs entspricht, fand heute der 21. Wahlgang statt.
Die 21. medizinische Abstimmung fand statt
Als Ergebnis der Abstimmung erhielt Mehmet Akarca 100 Stimmen, der Vorsitzende der 3. Zivilkammer Ömer Kerkez 96 Stimmen und der Vorsitzende der 3. Strafkammer Muhsin Şentürk 112 Stimmen.
Während die Wahlbeteiligung bei 324 lag, wurden 2 leere Stimmen abgegeben und 14 Stimmen wurden als ungültig gewertet.
Die Abstimmung wird fortgesetzt
Da die absolute Mehrheit nicht erreicht werden kann, wird die Wahl mit dem 22. Wahlgang fortgesetzt.
Bei der Wahl muss die absolute Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder anwesend sein.
Nachrichtenquelle: Anadolu Agency (AA)
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