10-tägiges Verbot von Shows und Veranstaltungen im Gouverneursbezirk Şanlıurfa
3bNachdem bekannt wurde, dass ein Treuhänder für die Verwaltung ernannt wurde, kommt es zu neuen Entwicklungen.
Den Nachrichten vom Morgen zufolge; Ahmet Türk, Bürgermeister der Metropolregion Mardin, Gülistan Sönük, Bürgermeister von Batman, und Mehmet Karayılan, Bürgermeister von Halfeti, wurden entlassen.
In diesem Zusammenhang kam die letzte Erklärung vom Gouverneur von Şanlıurfa.
ALLE AKTIVITÄTEN IM FREIEN SIND VERBOTEN
In seiner Ankündigung teilte das Gouverneursamt von Şanlıurfa mit, dass ab heute in der gesamten Provinz ein Verbot aller Outdoor-Aktivitäten verhängt wurde, mit Ausnahme derjenigen, die als angemessen erachtet werden.
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Verbote 10 Tage lang gültig sein werden.
„ES IST INNERHALB DER GEOGRAPHISCHEN BEDINGUNGEN VON ŞANLIURFA MIT EINER ZEITRAUM VON 10 TAGEN VERBOTEN“
Die Erklärung des Büros des Gouverneurs enthielt die folgenden Worte:
11/11 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442, ausgenommen Veranstaltungen, die von den Gouverneurs- und Bezirksgouverneursbehörden als angemessen erachtet werden, sowie Spiele, Darstellungen und verschiedene Formen von Shows und Aktivitäten im Rahmen von Anhang 1 des Gesetzes über Polizeiaufgaben und -befugnisse Nr. 2559 und kommerzielle Aktivitäten privatrechtlicher juristischer Personen mit kommerzieller Identität Alle möglichen Outdoor-Aktivitäten (Versammlung, Marsch, Pressemitteilung, Hungerstreik, Sitzstreik, Kundgebung, Eröffnung eines Standes, Aufbau eines Zeltes, Verteilen von Flugblättern/Broschüren, Plakate). (Aufhängen von Bannern usw.) und die Einfahrt von Einzelpersonen und Fahrzeugen, die in unsere Provinz kommen, um Aktionsaktivitäten in unserem Stadtzentrum und in unseren Bezirken zu organisieren und die zu organisierende Aktion/Veranstaltung zu unterstützen, bis zu den Grenzen unserer Provinz ab dem 04.11. 2024 Zeit: 09.00 bis 13.11.2024 Zeit: Es ist innerhalb der geografischen Grenzen von Şanlıurfa, einschließlich des Provinzzentrums und unserer Bezirke, für 10 Tage bis 23.59 Uhr verboten.
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