Nach Auffassung des Staatsanwalts kann Dilan Polat ohne Inhaftierung angeklagt werden

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Dilan und Engin Polat, die wegen der Vergehen „Gründung und Führung einer Organisation mit dem Ziel der Begehung einer Straftat“, „Wäsche von Eigentumswerten aus Straftaten“ und „Verstoß gegen das Gesetz“ zu bis zu 40 Jahren Gefängnis verurteilt wurden die Organisation von Wetten und Glücksspielen bei Fußball- und anderen Sportspielen“ Es wurde eine Klage gegen 28 Angeklagte eingereicht, darunter .

Es gibt eine neue Entwicklung bezüglich Dilan Polat, der seit November im Gefängnis inhaftiert ist.

Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ist entstanden

Der Einspruch von Dilan Polats Anwalt Sevinç Horoz gegen die Haftüberprüfung wurde vom 8. Obersten Strafgerichtshof angenommen.

Das Gericht entschied, Dilan Polat wegen aller Vergehen freizulassen und forderte ein Reiseverbot und eine gerichtliche Kontrolle.

Nach der Freilassung wurde die Meinung der Staatsanwaltschaft zu Dilan Polat bekannt gegeben.

Seine Meinung, dass er nicht eines Verbrechens angeklagt werden sollte, dass er behandelt werden sollte, und die Zeit, die er in Haft verbrachte …

Demnach, so der Staatsanwalt

● Dilan Polat sollte im MASAK-Bericht kein Verbrechen vorgeworfen werden,

● Die Meinung der forensischen Medizin, dass er in einer Hochsicherheits-Gesundheitseinrichtung untergebracht und behandelt werden sollte

● Er wertete gemeinsam seine Haftzeit und die aktuelle Beweislage aus und äußerte seine Meinung für seine Freilassung.

HIER IST DIE STELLUNGNAHME DER STAATSANWALT

In der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu Dilan Polat heißt es:

„Es wurde eine Stellungnahme dazu angefordert, ob der Haftstatus der im Rahmen der wichtigsten nummerierten Dokumente inhaftierten Personen gemäß Artikel 108 der Strafprozessordnung fortbestehen wird oder nicht; dies ist im Masak-Bericht im Dokument dazu angegeben Dilan Polat, einer der im Rahmen des Dokuments festgenommenen Angeklagten, erklärte, dass „Dilan Polat keiner Untersuchung der persönlichen Finanzprozesse von Einzelpersonen/Unternehmen der Unternehmensgruppe sowie der Verwaltung und Verwaltung der kommerziellen Aktivitäten unterzogen wird.“ der Unternehmen umfassen Übertragungsanweisungen von Finanzprozessen, gefälschte/echte Rechnungen usw. „Es sollte bekannt sein, dass es nicht die Entscheidungsbefugnis in allen kaufmännischen und finanziellen Prozessen wie der Verwendung/Anordnung von Dokumenten, der Bewertung von Vermögenswerten ist, es nicht in der Geschäftsführung und Verwaltung liegt und dass keine Maßnahmen ergriffen werden können, die eine…“ Aufgrund der verfügbaren Ressourcen, der erhaltenen Beweise und des in den Prozess eingebrachten Steuerverfahrensberichts konnte ein Tatbestandsmerkmal eines Vergehens festgestellt werden.“ Die Feststellung erfolgte wiederum in dem Bericht, der vom 3. Spezialisierungsausschuss der Gerichtsmedizin über den Angeklagten erstellt wurde Mit Datum vom 20.05.2024 hieß es, dass „es angemessen wäre, den Angeklagten in einer Hochsicherheits-Gesundheitseinrichtung gemäß Artikel 57 des türkischen Strafgesetzbuchs unterzubringen und zu behandeln, und dass er geschützt und behandelt werden sollte.“ „Nachdem die zuständige Gesundheitseinrichtung entschieden hat, dass seine Krankheit in eine klinische Remission (Wohlbefinden) eingetreten ist, und entlassen wurde, kann seine Hinrichtung unter den Haftbedingungen durch Bereitstellung der empfohlenen Behandlung und ambulante Überwachung in der Klinik fortgesetzt werden.“ Durch die Entscheidung, eines oder mehrere davon umzusetzen Die forensischen Kontrollmaßnahmen in Artikel 109 des Artikels beschließen, die Verdächtigen freizulassen, wenn sie nicht aufgrund eines anderen Verschuldens festgenommen oder verurteilt werden. Was die anderen in dem Dokument inhaftierten Angeklagten betrifft, die Art und Art des ihnen zugeschriebenen Verschuldens , das obere Ende ihrer Sätze in dem Artikel, der aktuelle Stand der Beweise: „Es wird im Namen der Öffentlichkeit beantragt und berücksichtigt, dass ihre Verteidigungserklärungen nicht aufgenommen wurden und dass beschlossen wurde, ihre Haft zum jetzigen Zeitpunkt fortzusetzen.“ basierend auf dem Umfang des gesamten Dokuments.“

Es wurde ein Reiseverbot nach Übersee verhängt

Auch hier wurde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bekannt, dass gegen Dilan Polat ein Reiseverbot verhängt wurde, der unter richterlicher Aufsicht freigelassen wurde.

Die folgenden Worte wurden in die Fortsetzung des Gutachtens aufgenommen:

2- Die Art und Art der dem Angeklagten Dilan Polat zugeschriebenen Fehler, die gesetzlich festgelegte Unter- und Obergrenze der Gefängnisstrafe für die mutmaßlichen Vergehen, insbesondere die verfügbaren Beweise im Rahmen des Dokuments und der erhaltenen Aussagen, und die Inhalt des von MASAK erstellten Berichts vom 11.07.2024 unter Berücksichtigung der Möglichkeit, dass sich die Art der Straftaten zugunsten des Angeklagten ändern kann, und der Tatsache, dass der aus der Inhaftierung zu ziehende Nutzen auch durch gerichtliche Kontrollentscheidungen erzielt werden kann In diesem Stadium sollte der Angeklagte getrennt von den angeklagten Straftaten freigelassen werden.

-Wenn er nicht wegen eines anderen Verbrechens festgenommen oder verurteilt wird, sollte ein Haftbefehl an die anatolische Generalstaatsanwaltschaft in Istanbul für seine sofortige Freilassung gerichtet werden.

-Der Angeklagte Dilan Polat soll in diesem Zusammenhang durch die oben genannte Beziehung UNTER NAMENSKONTROLLE gestellt werden;

-Eine Kontrollmaßnahme, nämlich die Nichtausreise ins Ausland, die gemäß Artikel 109/3-a der Strafprozessordnung Nr. 5271 auf den Angeklagten anzuwenden ist,

– Warnung, dass er gemäß Artikel 112/1 der Strafprozessordnung Nr. 5271 festgenommen werden kann, wenn er den gerichtlichen Kontrollentscheidungen nicht nachkommt,

-Es wird ein Memorandum an die anatolische Generalstaatsanwaltschaft in Istanbul geschrieben, in dem die notwendigen Maßnahmen in dieser Angelegenheit gefordert werden. 3-Die Kopie der Entscheidung wird denjenigen, die Einwände erheben, vom Gericht mitgeteilt.

4-Rücksendung der Entscheidung und des Falldokuments an das 2. Strafgericht erster Instanz in Istanbul.

Als Ergebnis der Prüfung der Akte wurde einstimmig entschieden, dass die Elemente 268/3-c und 271/4 von CMK Nr. 5271 ausreichend präzise und teilweise mit der Stellungnahme vereinbar seien.

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