Mehr als 500 Angehörige von Märtyrern und Veteranen werden im September im öffentlichen Dienst beschäftigt sein
Fast 50.000 Angehörige von Märtyrern, Veteranen und deren Angehörige waren seit ihrer ersten Ernennung im Jahr 1996 in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen in der Türkei beschäftigt.
Den Angehörigen von Märtyrern und Veteranen wird viel Unterstützung gewährt, um sicherzustellen, dass sie ihr Leben unter angemesseneren Bedingungen und in besserer Sicherheit fortsetzen können. Eine der wertvollsten Studien ist das Recht auf öffentliche Beschäftigung.
Das Recht auf Beschäftigung im öffentlichen Dienst steht zwei Personen zu: einem der Ehegatten oder Kinder der Märtyrer, einem ihrer Eltern oder Geschwister und den Veteranen selbst oder einem ihrer Verwandten, für die ein Verzicht gewährt wurde.
Arbeiten und Prozesse im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Angehörigen von Märtyrern, Veteranen, Angehörigen von Veteranen, zivilen Terrorismusopfern und ihren Angehörigen, Kriegs- und Dienstbehinderten und ihren Angehörigen werden von der dem Ministerium angeschlossenen Generaldirektion für Angehörige von Märtyrern und Veteranen durchgeführt für Familien- und Sozialdienste.
Die erste Ernennung erfolgte im Jahr 1996
Die erste Ernennung für eine öffentliche Anstellung von Angehörigen von Märtyrern, Veteranen und Verwandten von Veteranen in der Türkei erfolgte 1996.
Von diesem Datum bis zum Jahr 2002 wurden 6.315 Angehörige von Märtyrern, Veteranen und Angehörige von Veteranen in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen untergebracht.
Mit 591 Ernennungen in diesem Jahr erreichte die Zahl der Angehörigen von Märtyrern, Veteranen und Angehörigen von Veteranen, die in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen beschäftigt sind, etwa 50.000.
Das Ministerium für Familie und soziale Dienste plant, im September mehr als 500 Angehörige von Märtyrern, Veteranen und deren Angehörigen zu ernennen.
Bei den Ernennungsanträgen von Angehörigen von Märtyrern und Beamten von Veteranen werden restriktive Entscheidungen hingegen nicht berücksichtigt.
Vorrang haben die Anträge auf Ernennung innerhalb derselben Einrichtung von Ehepartnern und Kindern, Müttern, Vätern und Geschwistern von Beamten, Gefreiten und Unteroffizieren, die bei Terroranschlägen den Märtyrertod erlitten haben und bis zur Arbeitsunfähigkeit behindert sind arbeiten, oder die behindert, aber arbeitsfähig sind.
Recht auf Verwaltungserlaubnis am Tag der Märtyrer und Veteranen
Durch das mit Turkish Airlines unterzeichnete Protokoll erhalten auch Angehörige von Märtyrern und Veteranen die Möglichkeit, mit einer Ermäßigung von 50 Prozent mit dem Flugzeug zu reisen.
Darüber hinaus können aufgrund der zwischen dem Ministerium und AJet getroffenen Vereinbarung alle Angehörigen von Märtyrern, Veteranen und deren Angehörige mit einer Ermäßigung von 50 Prozent auf Inlandsgrenzen und TRNC-Flügen und einer Ermäßigung von 20 Prozent auf internationalen Flügen fliegen.
Nachrichtenquelle: Anadolu Agency (AA)
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