Die Genehmigung des Ministeriums ist für die Festsetzung des Simit-Preises zwingend erforderlich.
Aufgrund der Kostensteigerungen in der Branche erfüllten sich die Erwartungen der Handwerker an eine Steigerung.
Während bei vielen Artikeln Preiserhöhungen vorgenommen wurden, wurde Brot zu einem der Produkte, die am stärksten von den Preiserhöhungen betroffen waren.
Neue Entscheidung des Ministeriums
Aufgrund der steigenden Preise hat das Handelsministerium eine Entscheidung über die Bagelpreise getroffen.
Der zweite Absatz des 4. Elements der Verordnung zur Regelung der Höchstzölle für von Händlern und Industriellen hergestellte Waren und Dienstleistungen, veröffentlicht im Amtsblatt vom 15.12.2004 mit der Nummer 25671, wurde geändert.
Es ist zur Pflicht geworden, die Stellungnahme des Ministeriums einzuholen
Wie bei den Brotpreistarifen ist es auch bei den Bagelpreistarifen verpflichtend geworden, die Stellungnahme des Handelsministeriums einzuholen.
Wenn das Ministerium eine negative Stellungnahme zum vorbereiteten Tarif abgibt, tritt der neue Tarifantrag in Kraft, nachdem die Stellungnahme des Ministeriums und die relevanten Umstände erneut berücksichtigt wurden.
Veröffentlicht im Amtsblatt
Die im Amtsblatt veröffentlichte neue Verordnung lautet wie folgt:
Tarife treten auf Vorschlag des Verwaltungsrates und Zustimmung des Parlaments in Kraft. Bei der Festlegung der Tarife wird die Meinung des zuständigen Fachgremiums eingeholt. Der Fachausschuss muss seine Stellungnahme spätestens innerhalb von fünfzehn Tagen abgeben. Bei der Festlegung des Tarifs für Simit und das in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e des türkischen Lebensmittelkodex beschriebene Brot und die Brotsortenerklärung wurde jedoch im Amtsblatt vom 01.04.2012 mit der Nummer 28163 veröffentlicht , Der Verwaltungsrat; Innerhalb von fünfzehn Tagen erhält sie die Bewertung der Delegation bestehend aus dem Landeshandelsdirektor, dem Landesdirektor für Land- und Forstwirtschaft, dem Verband der Gewerbe- und Handwerkskammern, der Tarifkammer und Vertretern der jeweiligen Gemeinde.
Es wird dem Parlament in der ersten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
Der vom Vorstand unter Berücksichtigung der Bewertung der Delegation und der Meinung des zuständigen Fachausschusses erstellte Vorschlag für den Brottarif wird dem Rat in der ersten Sitzung nach Erhalt der positiven Stellungnahme zur Genehmigung vorgelegt des Handelsministeriums. Im Falle einer negativen Stellungnahme des Ministeriums wird jedoch der vom Vorstand ausgearbeitete neue Tarifantrag zusammen mit seinen Beziehungen dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt, ohne dass eine Sitzung des Ausschusses erforderlich ist.
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