Bekir Bozdağ: Erdoğan könnte zum dritten Mal kandidieren, wenn eine vorgezogene Wahlentscheidung getroffen wird
Recep Tayyip Erdoğan sagte kürzlich in seiner Rede: „Für mich ist dies eine endgültige Entscheidung, dies ist meine letzte Entscheidung mit der vom Gesetz verliehenen Autorität. Das Ergebnis wird Teil meines Vermächtnisses für meine Brüder sein, die nach mir kommen werden.“er sagte.
Ehemaliger Justizminister und Stellvertreter der AK-Partei Şanlıurfa Bekir Bozdağ, Präsident Erdoğans ‚letzte Wahl‘Er teilte einen Beitrag zu seiner Aussage.
Er berichtete erneut über die Kandidatur von Präsident Erdoğan
Bekir Bozdağ erklärte, dass Präsident Erdoğan im Falle einer vorgezogenen Wahlentscheidung möglicherweise zum dritten Mal Präsidentschaftskandidat werde.
in der Verfassung „Die Amtszeit des Präsidenten beträgt fünf Jahre. Eine Person kann höchstens zweimal zum Präsidenten gewählt werden.“Bozdağ erinnerte daran, dass die Entscheidung in der Verfassung enthalten sei, und erinnerte erneut an einen anderen Artikel in der Verfassung.
„Er könnte Kandidat werden, wenn beschlossen wird, die Wahlen zu wiederholen.“
Bozdag, „Wenn das Parlament beschließt, die Wahlen in der zweiten Amtszeit des Präsidenten zu erneuern, kann der Präsident erneut kandidieren. Verfassung, 116/3)“Er benutzte die Ausdrücke.
Bozdag, „Wenn die Große Türkische Nationalversammlung gemäß dieser Verfassungsentscheidung beschließt, die Wahlen zu erneuern, ist es das verfassungsmäßige Recht unseres Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, zum dritten Mal Präsidentschaftskandidat zu sein. Was die Zukunft bringen wird, ist unbekannt. Vielleicht.“ , wenn es soweit ist, wird die Große Türkische Nationalversammlung beschließen, die Wahlen zu erneuern und unserem Präsidenten das Recht zu geben, erneut zu kandidieren. kann öffnen“Er benutzte die Ausdrücke.
Was ist Artikel 116 der Verfassung?
Andererseits ist Artikel 116 der Verfassung in Bozdağs Amt wie folgt definiert:
Die Große Nationalversammlung der Türkei kann mit einer Dreifünftelmehrheit der Gesamtzahl ihrer Mitglieder eine Verlängerung der Wahlen beschließen. In diesem Fall werden die allgemeinen Wahlen zur Großen Türkischen Nationalversammlung und die Präsidentschaftswahlen gemeinsam abgehalten.
Wenn der Präsident beschließt, die Wahlen zu erneuern, werden die allgemeinen Wahlen zur Großen Türkischen Nationalversammlung und die Präsidentschaftswahlen gemeinsam abgehalten. Wenn das Parlament beschließt, die Wahlen während der zweiten Amtszeit des Präsidenten zu wiederholen, kann der Präsident erneut kandidieren.
Die Befugnisse und Pflichten des Parlaments und des Präsidenten, deren Wahlen gemeinsam erneuert werden sollen, bleiben bis zum Amtsantritt des neuen Parlaments und des Präsidenten bestehen. Die Amtszeit des Parlaments und des so gewählten Präsidenten beträgt fünf Jahre.“
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