Das 8. Justizpaket wurde von der Justizkommission der Großen Türkischen Nationalversammlung angenommen
Detaillierte Überprüfung des Justizpakets
Die Regelungen des von der Parlamentarischen Justizkommission angenommenen 8. Justizpakets wurden eingehend geprüft. Das Paket enthält wichtige Details zu den Änderungen in der Strafprozessordnung und anderen Gesetzen.
Persönlichkeitsrechte und Rechtsbehelfe
Im Rahmen des Pakets wurde die Frist für die Beantragung von Rechtsbehelfen auf Wochen oder Monate festgelegt und vereinbart, dass diese Fristen mit der Bekanntgabe der Entscheidung beginnen. Ziel ist es, die Prozesse im Justizsystem mit den Harmonisierungsvorschriften des Vollstreckungs- und Insolvenzrechts, des Vollstreckungsrichterrechts, des Strafprozessrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts, des Kinderschutzrechts, des Zivilprozessrechts und des Verbraucherschutzrechts zu vereinheitlichen.
Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten
Mit der Verordnung werden die Bedingungen für die Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten entsprechend den aktuellen Bedürfnissen und der EU-Datenschutzgrundverordnung neu geregelt. Bei der Verarbeitung der Daten werden Situationen wie die ausdrückliche Einwilligung, die gesetzliche Verpflichtung und die Notwendigkeit von lebenswichtiger Bedeutung berücksichtigt.
Gerichtsstrafen und Verwaltungssanktionen
Die Unter- und Obergrenzen der gerichtlichen Bußgelder werden angehoben. Darüber hinaus wird auch die Endgültigkeitsgrenze für Entscheidungen über Bußgeldanträge erhöht. Mit dieser Regelung wird es auch möglich sein, gegen Verwaltungssanktionsentscheidungen vor Verwaltungsgerichten Klage zu erheben.
Stärkung der industriellen Infrastruktur nach dem Erdbeben
Im 8. Justizpaket wird der Zeitraum der Unterstützung und Praktiken zur Stärkung der industriellen Infrastruktur im Erdbebengebiet um ein weiteres Jahr verlängert. In diesem Zusammenhang werden notwendige Schritte zum Wiederaufbau oder zur Stärkung der durch Erdbeben beschädigten Industriearbeitsplätze ergriffen.