Die Koalitionsregierung in Deutschland einigt sich auf eine begrenzte Legalisierung von Marihuana
Der Gesetzesentwurf zur begrenzten Legalisierung von Marihuana in Deutschland ist abgeschlossen.
In der gemeinsamen Stellungnahme von SPD, Grünen und FDP heißt es, dass die letzten Einzelheiten des Gesetzentwurfs vereinbart seien und das Gesetz voraussichtlich am 1. April in Kraft treten werde 1. April.
Deutschland legalisiert Marihuana
Der betreffende Gesetzentwurf soll vom 19. bis 23. Februar in der Bundesversammlung diskutiert und abgestimmt werden.
Nach dem Kompromiss der Regierungspartner gilt es als sicher, dass der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Marihuana, das im Land seit rund 40 Jahren verboten ist, vom Parlament verabschiedet wird, wenn auch in begrenztem Umfang.
Was steht in der Rechnung?
Dem Gesetzentwurf zufolge wird Marihuana von der Drogenliste gestrichen. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Marihuana besitzen und drei Pflanzen für den Eigenverbrauch anbauen. Vereine mit der Bezeichnung „Hanf-Social-Clubs“ mit maximal 500 Mitgliedern können Hanf anbauen und Vereinsmitglieder mit Marihuana versorgen. Ein Mitglied kann von diesem Verein 25 Gramm Marihuana pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat kaufen.
Der Konsum von Marihuana ist im Umkreis von 200 Metern um Schulen, Kindergärten, Kinderspielplätze und Fitnessstudios nicht gestattet. Auch der Konsum von Marihuana durch Personen unter 18 Jahren wird verboten.
Nachrichtenquelle: Anadolu Agency (AA)
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