Der maximale Beitragserhöhungssatz in der obligatorischen Verkehrsversicherung wurde erhöht
Zur Erhöhung der monatlichen Prämien in der Pflichtversicherung wurde eine neue Regelung eingeführt.
Die Insurance and Private Pension Regulation and Supervision Agency (SEDDK) hat eine Verordnung zu diesem Thema veröffentlicht.
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurde die maximale monatliche Prämienerhöhungsrate der obligatorischen Verkehrsversicherung für die ersten vier Monate des Jahres 2024 auf 5 Prozent festgelegt.
Dieser Satz wurde ab Mai 2023 mit 2 Prozent pro Monat angewendet.
Der Schaden wird nach dem Kostenindex ermittelt
Die Höchstprämie für die Verkehrsversicherung wird ab Mai 2024 anhand des Schadenkostenindexes ermittelt.
Bei der Berechnung des Schadenskostenindex beträgt der Grundpreiserhöhungssatz 45 Prozent, der von TUIK angekündigte Preiserhöhungssatz für Ersatzteile und Zubehör 30 Prozent, der Kfz-Preiserhöhungssatz 15 Prozent und der Wartungs- und Reparaturpreis Die Steigerungsrate der Fahrzeuge wird bei 10 Prozent liegen.
Ensonhaber