Anweisung von Diyanet: In touristischen Gebieten sollten tragbare Moscheen und Stände errichtet werden
Die Generaldirektion für religiöse Dienste des Präsidenten für religiöse Angelegenheiten hat ein neues Rundschreiben an die Muftis von 81 Provinzen geschickt
In dem Rundschreiben wurde auf die Regelungen zum zentralen Adhan- und Predigtsystem im Rundschreiben zur Steigerung der Effizienz der Moscheedienste vom 14. November 2019 und im Rundschreiben zur Umsetzung religiöser Dienste hingewiesen.
In der ersten Ausgabe des Rundschreibens; zu diesen Vorschriften „maximale Compliance“wurde ersucht.
In der zweiten Ausgabe des Rundschreibens, in Übereinstimmung mit anderen Rundschreiben; „Zentrale Adhan- und Predigtsysteme sollten inspiziert und gewartet werden, und es sollte darauf geachtet werden, die Lautsprecher von Moscheen und Minaretten nicht direkt auf Gebäude zu richten.“angegeben.
Tragbare Moschee zu touristischen Gebieten
Zwar heißt es im Rundschreiben, dass für touristische Gebiete besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können „Schaffung der notwendigen technischen Infrastruktur, damit Bürger in historischen und touristischen Regionen und Regionen, deren Bevölkerung in den Sommermonaten zunimmt und in denen der Gebetsruf den Gebetsruf nicht erreichen kann, vom Gebetsruf profitieren können, und Treffen der notwendigen Vorkehrungen dafür Bereitstellung tragbarer Moscheen im Rahmen des Möglichen, damit in diesen Regionen Freitagsgebete verrichtet werden können.“wurde ersucht.
„Stände für religiöse Angelegenheiten sollten eingerichtet werden“
Auch im Rundschreiben, „Die Einrichtung von Diyanet-Ständen dient der Verteilung von Büchern und Broschüren zur Förderung des Islam in Türkisch und anderen Sprachen, insbesondere in Passagierterminals, an Orten, die von einheimischen/ausländischen Touristen frequentiert werden, an touristischen Orten und an Orten, an denen Menschen reisen; an diesen Ständen werden hochrepräsentative Mitarbeiter in Schichten eingesetzt.“Anweisung gegeben wurde.
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