Yılmaz Tunç gab die Entscheidung in der Verordnung über Gefangene im Coronavirus-Urlaub bekannt
Die Coronavirus-Epidemie hat die ganze Welt betroffen…
Tausende Menschen verloren in den Folgen der Epidemie ihr Leben.
Im Rahmen der Bemühungen zur Bekämpfung der Epidemie haben die Länder unterschiedliche Verfahren entwickelt.
In der Türkei wurde während des Coronavirus-Prozesses eine Studie an einigen Gefangenen durchgeführt.
Die Gefangenen, die unter Anwendung der Freiheitsmaßnahme zur Hinrichtung verurteilt wurden, wurden in den Coronavirus-Urlaub geschickt.
Für diejenigen, die sich in offenen Strafanstalten befinden, und für diejenigen, die sich in geschlossenen Strafanstalten befinden und Anspruch auf Einweisung in offene Strafanstalten haben, wurde eine neue Entscheidung bekannt gegeben.
Justizminister Yılmaz Tunç teilte auf seinem Social-Media-Konto die vom Ausschuss angenommenen Regelungen zur kontrollierten Freiheit des Gesetzentwurfs mit.
„Es wird möglich sein, die kontrollierte Freiheit 3 Jahre früher zu verlassen“
Justizminister Tunç sagte:
Gemäß dem im Plan- und Haushaltsausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommenen Gesetzentwurf werden die wegen COVID-19 zugelassenen Gefangenen nicht wieder ins Gefängnis zurückkehren und für die verbleibenden fünf Jahre oder weniger in kontrollierter Freiheit hingerichtet.
Gefangene, die sich in einer geschlossenen Justizvollzugsanstalt mit dem Prestige vom 31. Juli befinden und eine bestimmte Zeit in diesen Einrichtungen verbringen, können unter der Bedingung, dass sie ausreichend ernährt sind, drei Jahre früher in die offene Justizvollzugsanstalt überstellt werden.
Darüber hinaus können diese Gefangenen drei Jahre früher entlassen werden, sofern sie im Vergleich zur Dauer ihrer Haftstrafe mindestens drei Monate in einer offenen Justizvollzugsanstalt bleiben.
Kontrollierte Freiheit ab 31. Juli
Minister Tunç erklärte außerdem, dass gemäß dem Vorschlag mit dem Prestige vom 31. Juli die Verpflichtungen derjenigen aufgehoben werden, die sich in kontrollierter Freiheit befinden, aber als beurlaubt gelten, und dass diese Personen direkt inhaftiert werden, wenn sie einen Fehler begehen. und alle Verpflichtungen derjenigen, die sich im Corona-Urlaub befinden, aber mit dieser Regelung der kontrollierten Freiheit überlassen bleiben, bleiben bestehen.
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