Verordnung über den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen des Handelsministeriums

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Das Handelsministerium hat eine wertvolle Stellungnahme zum Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen abgegeben.

In einer Pressemitteilung zu zusätzlichen Maßnahmen für den Automobilsektor gab das Handelsministerium bekannt, dass es eine neue Entscheidung zur Stabilisierung der Gebrauchtwagenpreise getroffen habe.

Bis 2024 ist die Werbevermarktung oberhalb der aktuellen unverbindlichen Preisempfehlung eingeschränkt

Bis 2024 galt eine Beschränkung für die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen zu einem Preis, der über dem vom Hersteller oder Händler empfohlenen Neuverkaufspreis lag.

Es tritt am 15. Juli in Kraft.

Dementsprechend tritt am 15. Juli die neue Verordnung des Handelsministeriums zu Gebrauchtfahrzeugen in Kraft und für ungewöhnliche Werbung wird eine Strafe von bis zu 300.000 Lira verhängt.

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