Die EU bereitet die Umsetzung von Basel III im Bankensektor vor
Die Basel-III-Standards wurden nach der Finanzkrise 2007–2008 ausgearbeitet, um die Mängel der Abteilung zu beheben.
In diesem Zusammenhang sollte durch die Stärkung der Finanzstrukturen der Banken mit den neuen Kapital- und Liquiditätsregeln möglichen neuen globalen Krisen vorgebeugt werden.
Der Vorstand der Europäischen Union (EU) gab bekannt, dass man sich mit den Mitgliedsstaaten darauf geeinigt hat, die Kapitalverpflichtungsvorschriften der EU-Banken im Einklang mit der mitten im Europäischen Parlament (EP) ausgehandelten Basel-III-Reform zu ändern.
Die Basel-III-Anwendung wird nun abgeschlossen sein
Dementsprechend wird die EU die Umsetzung der weltweit vereinbarten Regulierungsreformen Basel III abschließen.
Die Widerstandsfähigkeit der Banken wird erhöht
Dadurch wird die Widerstandsfähigkeit der in der Union tätigen Banken erhöht und ihre Kontrolle und ihr Risikomanagement gestärkt.
Den Banken wird ausreichend Zeit zur Angleichung der Basis eingeräumt, wodurch die Variabilität der anhand interner Modelle berechneten Kapitalniveaus begrenzt wird.
Verbesserungen werden in den Bereichen Kredit- und Marktrisiko sowie operationelles Risiko vorgenommen.
Es wird ein harmonisierter Rahmen geschaffen, um die Eignung von Vorstandsmitgliedern und geschätzten Managern von Finanzinstituten zu bewerten.
Die Regeln werden geändert
Die Regeln zur Wahrung der Verwaltungsunabhängigkeit in diesem Sektor werden geändert.
Transfer von Mitarbeitern von der Aufsichtsbehörde zur Bank
In diesem Zusammenhang müssen diejenigen, die eine Mission in den Institutionen gemacht haben, die die Zweigstelle regulieren und überwachen, eine gewisse Zeit warten, bevor sie sich den Situationen in Banken zuwenden.
Wie wird der Prozess ablaufen?
Auch für Kryptoassets wird ein diskontinuierliches Vorsorgeregime eingeführt.
Es werden Änderungen an den Regeln vorgenommen, um das Management von Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Risiken (ESG) durch Banken zu verbessern.
Die für die Zweigstellen von Drittlandbanken und die Kontrolle ihrer Aktivitäten in der EU geltenden Mindestanforderungen werden harmonisiert.
Das besagte Abkommen wird in Kraft treten, nachdem diese Phase offiziell vom EP und den Mitgliedstaaten genehmigt wurde.
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