Entscheidung der Zahlungs- und E-Geld-Institute des CBRT

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Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) hat eine Änderung an den Informationssystemen zur Meldung und Regulierung von Zahlungs- und E-Geld-Instituten vorgenommen.

Das CBRT hat die Verordnung über Zahlungsdienste und E-Geld-Ausgabe- und Zahlungsdienstleister sowie die dazugehörige Erklärung geändert.

Die Änderung der Verordnung und die im Amtsblatt veröffentlichte Bekanntmachung sind in Kraft getreten.

Datum geändert

Gemäß der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zahlungsdienste und E-Geld-Ausgabe- und Zahlungsdienstleister, veröffentlicht vom CBRT im Amtsblatt, in Bezug auf Zahlungsdienste und E-Geld-Ausgabe- und Zahlungsdienstleister, veröffentlicht im Amtsblatt vom 1. Dezember 2021 mit der Nummer 31676 . Im ersten, fünften, neunten, elften, siebzehnten und achtzehnten Absatz der diskontinuierlichen ersten Ausgabe der Verordnung heißt es: „Bis 30. Juni 2023“Phrasen „Bis 30. September 2023“gewechselt zu .

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