Das Schwimmen ist in Sivas, das keine Küste hat, verboten
Während das heiße Wetter weiterhin im ganzen Land seine Wirkung zeigt, hat die Lufttemperatur in Sivas ein drückend heißes Niveau erreicht.
In der Stadt zeigten Thermometer 40 Grad. Bürger, die sich in der sengenden Hitze wiederfanden, strömten in Scharen in die schattigen Bereiche.
Kinder betraten die Zierbecken, um sich abzukühlen. Mit der Zunahme der Hitze kam eine Erklärung des Gouverneurs von Sivas.
Das Betreten des Wassers ist verboten
In der Erklärung des Gouverneursbüros zur Verhinderung von Ertrinkungsvorfällen innerhalb der Provinzgrenzen; Es wurde festgestellt, dass das Betreten von Wasser in Bereichen wie Seen, Teichen, Dämmen, Bewässerungskanälen, Bächen, Bewässerungs- und Tiertrinkwasserteichen, Teichen, die sich in Sandbruchgebieten ansammeln, Überschwemmungsfallen, Regulierungsbehörden, Wasserübertragung, Abfluss oder Überschwemmung verboten ist Steuerkanäle.
„Es ist verboten, mit Fischerstiefeln ins Wasser zu fischen“
Andererseits wurde in der Erklärung festgestellt, dass das Fischen durch Betreten des Wassers mit Fischerstiefeln verboten ist, „Da das Betreten von Gewässern wie Kızılırmak, Damm und Teich mit Fischerstiefeln in voller und halber Länge, Wasser die Seiten der Stiefel füllt und zum Ertrinken führt, ist das Fischen durch Betreten des Wassers mit Fischerstiefeln verboten. Diese Anordnung wird erfüllt durch die Vollzugsbeamten im Zuständigkeitsbereich.“Ausdrücke verwendet wurden.
Zuwiderhandlungen werden bestraft
Nach den Nachrichten von İHA; Die folgende Erklärung wurde in die Erklärung aufgenommen:
„Für diejenigen, die dieser Entscheidung des Gouverneursamtes nicht nachkommen, wenn ihre Handlungen kein anderes Verschulden darstellen, gilt Artikel 66 des Provinzialverwaltungsgesetzes Nr. 5442 „Provincial General Council or Administrative Rules“ oder die Entscheidung oder Entscheidung gemäß die von den Gesetzen verliehene Befugnis der höchsten Zivilbehörde und Wer sich der Anwendung und Durchführung der Maßnahmen widersetzt, Schwierigkeiten zeigt oder sich nicht daran hält, wird von der örtlichen Zivilbehörde gemäß dem 32. Beschluss des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bestraft.
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