Vereinfachungsschritt vom CBRT! Verschiebung der Devisenmeldemeldung

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die neue Verwaltung der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT); Er vollzog einen neuen Schritt im Prozess der Vereinfachung, den er im Text des ersten Monetary Policy Council (PPK) nach der Präsidentschaftswahl betonte.

Die Zentralbank hat ihre Berichtspflicht ab dem Berichtszeitraum Januar 2024 verschoben.

Den von den Banken erhaltenen Informationen zufolge verzögerte die CBRT die Meldung der zusammengefassten Fremdwährungsposition.

Enthält zusammenfassende Währungsstatusberichte von Kunden juristischer Personen

Dementsprechend wurde die zusammenfassende Meldung von Fremdwährungspositionen für Kunden juristischer Personen erleichtert, mit Ausnahme von Banken und Finanzinstituten mit einem gesamten Bar- und Sachkreditsaldo von 5 Millionen TL oder mehr von inländischen Banken.

Die Meldefristen wurden erneut aktualisiert

Mit der neuen Anwendung wird die Meldepflicht, die bisher für Unternehmen mit einem Gesamtkreditsaldo zwischen 10 Millionen TL und 50 Millionen TL auf Januar 2024 und für Unternehmen mit einem Gesamtkreditsaldo von 50 Millionen TL oder mehr auf den 30. Juni verschoben wurde, aufgehoben. beträgt 50 Millionen TL und wurde aktualisiert, um ab dem Berichtszeitraum Januar 2024 für alle in den Geltungsbereich einbezogenen Unternehmen zu gelten, einschließlich Unternehmen mit einem Kreditsaldo von mehr als diesem Betrag.

CBRT setzt seinen Vereinfachungsprozess fort

Die Berichterstattung für 2.000 Unternehmen wird fortgesetzt

Andererseits werden im Rahmen des Systemic Risk Information Tracking Systems etwa 2.000 Unternehmen mit einem Fremdwährungskreditrisiko von 15 Millionen US-Dollar oder mehr weiterhin Vermögenswerte und Verbindlichkeiten monatlich auf Währungsbasis und in verschiedenen Währungen melden Laufzeiten.

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