Neuer wesentlicher Reserveschritt des CBRT zur makroprudenziellen Vereinfachung

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Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) erklärte im Beschluss des Geldpolitischen Ausschusses (PPK) vom 22. Juni 2023, dass der bestehende mikro- und makroprudenzielle Rahmen durch einen schrittweisen Ansatz auf der Grundlage von Wirkungsanalysen vereinfacht werde.

Im Rahmen des Vereinfachungsprozesses makroprudenzieller Maßnahmen hat die Zentralbank den zweiten Schritt hinsichtlich der notwendigen Bestimmungen unternommen.

Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurde der Anteil türkischer Lira-Aktien, die Banken in ihren Bilanzen halten, von 60 Prozent auf 57 Prozent gesenkt.

Weitere vier Wochen

Darüber hinaus erhalten Banken, deren türkischer Lira-Anteil unter 57 Prozent fallen wird, weitere vier Wochen Zeit, um ihr Ziel wieder zu erreichen.

Die Zielquote im Antrag auf zusätzliche Grundreserve lag bei 57 Prozent.

Im Vergleich zum TL-Anteil wurde die Zielquote im Antrag auf zusätzliche Mindestreservepflicht als Ergänzung zum ersten Schritt vom 25. Juni auf 57 Prozent aktualisiert.

Obligatorischer Reserveschritt des CBRT zur makroprudenziellen Vereinfachung

Addition von 5 Punkten zum erforderlichen Mindestreservesatz der Edelmetalllagerkonten

Für Banken, deren Anteil (Türkische Lira-Anteil) am zu berechnenden türkischen Lira-Einlagen-/Beteiligungsfonds für natürliche und juristische Personen weniger als 60 % des gesamten Einlagen-/Beteiligungsfonds beträgt, gilt der erforderliche Mindestreservesatz für die Fremdwährungseinlage/-beteiligung Für Fonds und Edelmetalldepots kommen 5 Punkte hinzu.

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