Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, gab in seinem Beitrag auf seinem Social-Media-Account bekannt, dass die bestehenden Prämienschulden der Arbeitgeber in einigen vom Erdbeben betroffenen Provinzen und Bezirken im Rahmen der zwingenden Grundverordnung gestundet wurden.
Die Einzelheiten der Regelung wurden vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit bekannt gegeben.
In der schriftlichen Erklärung des Ministeriums heißt es, dass der zwingende Grund, der am 31. Juli in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie den Bezirken İslahiye und Nurdağı in Gaziantep enden sollte, durch die Entscheidung von bis zum 30. November 2023 verlängert wurde Der Präsident. In diesem Zusammenhang wurden Informationen über die Prämienschulden der Bosse in den genannten Provinzen und Bezirken bekannt gegeben. Die Entscheidung über die Fristen für die Einreichung von Dokumenten und Erklärungen wurde mitgeteilt.
Dementsprechend sind die Informationen, Dokumente und Erklärungen (einschließlich Meldungen über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten), die Arbeitgeber, Versicherte und Inhaber allgemeiner Krankenversicherungen, die in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie den Bezirken İslahiye und Nurdağı in Gaziantep tätig sind, verpflichtet sind, zwischen dem 6. Februar einzureichen und 30. November 2023. ) Während die Lieferfrist bis zum 15. Dezember (einschließlich dieses Datums) verlängert wird, gelten die betreffenden Dokumente als innerhalb der gesetzlichen Frist zugestellt, wenn sie innerhalb dieser Frist zugestellt werden.
Bestehende Prämienschulden, deren Zahlungsfrist vor dem 6. Februar 2023 abgelaufen ist, sowie Prämienschulden für die Monate Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August, September und Oktober 2023 werden bis zum 29. Dezember verschoben etwaige Verzögerungsstrafen oder Verzögerungserhöhungen. .
Überfällige Schulden gelten als innerhalb der gesetzlichen Frist beglichen.
Für die umstrukturierten, gestundeten und überfälligen Ratenschulden gilt die Zahlungsfrist der Vorgesetzten, Versicherten und Begünstigten, die ab Februar in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie den Bezirken İslahiye und Nurdağı in Gaziantep nicht in die Bedingung eingetreten sind, die Umstrukturierungs-/Ratenzahlungsprozesse zu unterbrechen 6 ist der 6. Februar – 30. November 2023. Die Zahlungsfrist für die Raten, die Mitte 2018–2020 endeten, wurde bis zum 29. Dezember verlängert, und die in diesem Zeitraum gezahlten Raten gelten als innerhalb der gesetzlichen Frist gezahlt.
Bei Schulden im Rahmen der Kreditaufnahme und Belebung mit Fälligkeit vom 6. Februar – 29. Dezember 2023 wird als letzter Zahlungstermin der 29. Dezember 2023 berücksichtigt.
Als Prüftermine für Kontrollpflichtige, deren Prüftermine zwischen dem 1. Februar und dem 29. Dezember 2023 liegen, wurde der 29. Dezember 2023 festgelegt.
Die Verzögerungserhöhung wird nicht angewendet
Der endgültige Zahlungstermin für Unternehmensforderungen, die aus überhöhten oder unangemessenen Zahlungen und öffentlichen Verlusten resultieren, die sich bis zum 6. Februar 2023 nicht im Umstrukturierungs-/Ratenzahlungsverfahren befinden und deren Zahlungsfrist abgelaufen ist, sowie für Forderungen, die bis November anfallen Der 30. Dezember ist der 29. Dezember, ohne dass es gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften zu einer Verzögerungserhöhung kommt. Er wird auf verschoben.
Arbeitgeber mit Arbeitsplätzen außerhalb von Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya, die Makler- und Haftungsverträge mit den in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya tätigen Fachkräften mit dem Prestige vom 6. Februar haben, erhalten in diesem Jahr die folgenden Monate: Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August Sofern der Abschnitt „SGK-Meldungen“ der Sammel- und Prämienleistungsmeldungen für September und Oktober bis zum 15. Dezember eingereicht und die anfallenden Prämienschulden bis zum 29. Dezember beglichen werden, gelten die betreffenden Verpflichtungen als erfüllt innerhalb der gesetzlichen Frist erfüllt sein.
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