Es betrifft Millionen von Menschen! 7 Formeln für den Vorruhestand

Es ist der Traum vieler Menschen in der Türkei…

Um in unserem Land zu sein, ist es notwendig, eine bestimmte Anzahl von Jahren zu absolvieren und die gesetzlich vorgeschriebene Altersvoraussetzung zu erfüllen.

Für den Ruhestandsanspruch ist eine Versicherungsdauer von 25 Jahren für Männer und 20 Jahren für Frauen erforderlich.

Die Altersregel wurde aus dem EYT entfernt

Mit dem Gesetz wurde die Altersregel für diejenigen abgeschafft, die vor September 1999 versichert waren.

Darüber hinaus ist es auch wichtig zu ermitteln, an welche Einrichtung Sie im Laufe Ihres Berufslebens mehr Prämien gezahlt haben.

SSK; Ob Sie Bağ-Kur oder Emekli Sandığı angehören, bestimmt Ihren Ruhestandstermin.

7 Formeln, die den Ruhestandstermin vorverlegen

Allerdings gibt es in unseren Artikeln einige Möglichkeiten, den Ruhestandstermin vorzuziehen.

Hier sind 7 Formeln, die den Ruhestandstermin vorverlegen …

Möglichkeit, einen Kinderbonus zu verdienen

Mitarbeiterinnen haben die Möglichkeit, über ihre Kinder Prämien zu verdienen. Diese Möglichkeit bietet 2160 Tage bzw. 6 Jahre Ausleihe für bis zu 3 Kinder.

Wenn eine ältere Mutter also drei Kinder hat, kann sie sechs Jahre früher in Rente gehen. Hier gilt lediglich, dass die Kinder vor der Versicherung geboren sein müssen.

Diese Ausnahme gilt auch für Mütter, die ein Praktikum absolvieren. Wenn ihre Kinder nach dem Praktikum Schulden machen, wird das Beschäftigungsdatum entzogen. Somit gibt es auch Mütter, die unter das EJT-Gesetz fallen.

Der Militärdienst bringt das Alter voran

Militärdienstzeiten verkürzen für Männer sowohl das Alter als auch die Möglichkeit, Prämien zu verdienen.

Werden vor Eintritt der Versicherung Schulden für den Wehrdienst gemacht, verschiebt sich das Versicherungseintrittsdatum um den Tag der Schuld.

Somit besteht die Möglichkeit, mindestens 1 Jahr früher in den Ruhestand zu gehen.

Tatsächlich sind dank dieser Möglichkeit viele Versicherte aufgrund von Schulden aus dem EJT ausgeschieden, obwohl sie nach dem 8. September 1999 versichert waren.

Für eine Teilpensionierung reichen 10 Prämienjahre aus

Bei der auch Altersteilzeit genannten Methode können Personen, die 15 Jahre und 3600 Tage vollendet haben, ohne weitere Erwerbstätigkeit in den Ruhestand gehen.

Hier liegt die Altersgrenze bei 58 Jahren für Frauen und 60 Jahren für Männer. Diese Möglichkeit gilt für diejenigen, die vor dem 9. September 1999 versichert waren.

Danach erhöht sich die Prämie auf 4500 und die Jahresanforderung auf 25.

Männliche Versicherte mit 15 Jahren und 3600 Tagen können von der Teilrente profitieren, wenn sie 55 Jahre alt sind, und weibliche Versicherte sind 50 Jahre alt.

Für eine Invaliditätsrente reicht ein 60-Prozent-Bericht aus

Wer während der Erwerbstätigkeit mindestens 60 Prozent seiner Arbeitsfähigkeit verliert, kann durch Einholung eines ärztlichen Gutachtens in den Ruhestand treten.

Mindestens 1800 Prämientage sind ausreichend. Es gibt keine Altersregel. Hierfür ist eine Überweisung an das Krankenhaus der SGK erforderlich.

Sobald der Ausschussbericht von SSI genehmigt wurde, wird das Gehalt ausgezahlt. Aber behinderte Rentner können nicht arbeiten. Wenn Sie arbeiten, wird Ihre Rente gekürzt.

Durch den Steuerabzug wird das Alter entfernt

Wenn behinderte Arbeitnehmer bei einer Invalidität von mindestens 40 Prozent einen Steuerabzug erhalten, können sie unabhängig von der Altersregelung ab 15 Jahren und 3.600 Tagen bis zu 18 Jahren und 4.680 Tagen in Rente gehen, je nach Beschäftigungsdatum.

Wer Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente hat, kann arbeiten und seine Rente wird nicht gekürzt.

Die Fluktuationsrate bringt den Ruhestand voran

Wer in Berufen wie Schwerarbeiter, Bergmann, Journalist und Seemann arbeitet, hat die Möglichkeit, in den Ruhestand zu gehen, indem er seine Versicherungszeit um eine bestimmte Anzahl Tage verlängert und seine Beschäftigung verschiebt.

Der hier hinzugerechnete Prämienzeitraum wird zur Hälfte von der Altersregel abgezogen.

Für die Mutter gibt es einen Bonus

Für Mütter mit behinderten Kindern, die auf die Pflege einer anderen Person angewiesen sind, wird ab dem 1. Oktober 2008 ein Viertel ihrer Prämien zu ihren Gesamtprämien hinzugerechnet.

Dieser Zeitraum wird auch von der Altersregel abgezogen. Somit wird davon ausgegangen, dass eine Mutter, die 4 Jahre lang gearbeitet hat, 5 Jahre lang gearbeitet hat und bereits im frühen Alter eine Rente beziehen kann.

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