Es wurde bekannt gegeben, dass Umfang und Dauer des zusammenfassenden Devisenstatusberichts der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) erneut geändert wurden.
Aufgrund der zusätzlichen Bewertungen des Meldeprozesses verschob die Zentralbank die Meldepflicht auf den Beginn des Meldezeitraums im Januar 2024, einschließlich Unternehmen mit einem Kreditsaldo von 50 Millionen TL oder mehr.
Zusammenfassende Meldepflicht für Fremdwährungskonditionen
Daher wurde die Verpflichtung zur „Zusammenfassung des Devisenstatusberichts“ für alle Unternehmen, die unter die neue Entscheidung der Zentralbank fallen, gelockert.
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