EMRA ordnet die Day-Ahead-Marktlimits neu

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Die Grenzwerte im Markt, die auf die Festlegung des Stromreferenzpreises abzielen, wurden geändert.

Die Energiemarktregulierungsbehörde (EMRA) hat die Höchst- und Mindestpreisgrenzen pro Megawattstunde auf den Day-Ahead- und Regelenergiemärkten festgelegt.

Die diesbezügliche Entscheidung der EMRA wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Im relevanten Teil der Verfahren und Grundlagen wurden Änderungen vorgenommen.

Dementsprechend wurde mit dem Beschluss der Delegationssitzung vom 3. Juli 2015 der entsprechende Gegenstand des am 21. Juni in Kraft getretenen Verfahrens und Grundlagen zur Festlegung der Basis- und Höchstpreisgrenzen im Day-Ahead-Markt und Regelenergiemarkt festgelegt 2015, wurde geändert.

Mindestpreisgrenzen, Basis „0“ pro Megawattstunde, Höchstpreisgrenze beträgt 2.700 Lira pro Megawattstunde

In diesem Zusammenhang gelten bis zu einer neuen Entscheidung des Rates die Mindestpreisgrenzen in den relevanten Märkten bei „0“ pro Megawattstunde und die Höchstpreisgrenze bei 2.700 Lira pro Megawattstunde.

Zuvor gültige Preise

Am 31. März wurden die Grundpreisgrenzen auf „0“ Lira pro Megawattstunde und die Höchstpreisgrenzen auf 2.600 Lira pro Megawattstunde festgelegt.

Was ist der Day-Ahead-Markt?

Der Day-Ahead-Markt ist definiert als der vom Marktbetreiber betriebene organisierte Markt, der einen Tag vor dem Tag der Stromlieferung für Stromhandels- und Ausgleichsaktivitäten genutzt wird.

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