Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) hat im Rahmen des Vereinfachungsprozesses für Kredite eine Reihe von Entscheidungen getroffen.
Gemäß den im Amtsblatt veröffentlichten und in Kraft getretenen Vorschriften waren Export- und Investitionskredite sowie Kredite für die Erdbebenzone von allen Kreditkündigungsmaßnahmen der Zentralbank ausgenommen.
Als Ergänzung zu den Schritten zur Unterstützung des Straffungsprozesses wurde beschlossen, das monatliche Wachstumsende für gewerbliche Kredite in türkischer Lira (TL), das im Rahmen der Sicherheitsfazilität bei 3 Prozent lag, auf 2,5 Prozent im Vergleich zum Kreditwachstum festzulegen. Export-, Investitions-, Landwirtschafts- und Gewerbekredite waren von dieser Kündigung ausgenommen.
Um die Funktionalität des Marktsystems zu erhöhen, wurde die Anwendung der Wertpapierfestsetzung auf der Grundlage des Zinssatzes vereinfacht. Dementsprechend wird die erste Stufe bei TL-Gewerbekrediten, mit Ausnahme von Export- und Investitionskrediten, abgeschafft und das Zinsende eingestellt einstufig angewendet werden.
Bei den Konsumentenkrediten wurden keine Änderungen vorgenommen
Mit dem Ziel, den effizienten Einsatz finanzieller Ressourcen zu unterstützen, wurde beschlossen, die Wachstumsrate von 3 Prozent bei Kfz-Krediten auf 2 Prozent festzulegen und die 3-Prozent-Rate bei Konsumentenkrediten unverändert beizubehalten.
Entscheidungen zur Inflationskontrolle und zum Ausgleich der Inlandsnachfrage sind in Kraft.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Inflationskontrolle und des Ausgleichs der Inlandsnachfrage der monatliche Höchstzinssatz für Kreditkarten-Bargeld und Überziehungskonten auf 2,89 Prozent erhöht.
Der entsprechende Kurs wird am 25. Juli auf der offiziellen Website der Zentralbank veröffentlicht und ist ab dem 1. August 2023 gültig.
Die Exportförderung wurde erhöht, indem den Exporteuren der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wurde
Die Zentralbank gab außerdem die Entscheidungen bekannt, die sie getroffen hat, um den Zugang von Exporteuren zu Finanzmitteln zu erleichtern und die Exportunterstützung zu erhöhen.
Dementsprechend wurde das Tageslimit für Rediskontkredite auf 1,5 Milliarden TL erhöht.
Es wurde beschlossen, den Anteil der KMU an den Rediskontkrediten zu erhöhen und die Exportwachstumsleistung bei den Auszahlungen zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Vereinfachungsprozesses wurden die Zugangsbedingungen zu Rediskontkrediten vereinfacht und die 30-prozentige zusätzliche Exportpreisverkaufsvoraussetzung für die Nutzung von Rediskontkrediten abgeschafft.
Devisenkäufe im Rahmen von Importzahlungen waren von der Verpflichtung, während der Rediskontkreditlaufzeit keine Devisen zu kaufen, ausgenommen.
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