Die Umstrukturierung der Staatsschulden endet am 3. Juli

Unternehmen beantragen eine Umstrukturierung für festgeschriebene Steuerschulden im Zusammenhang mit öffentlichen Institutionen und Organisationen sowie für festgeschriebene Prämienschulden im Zusammenhang mit der Sozialversicherungsanstalt (SGK).

Öffentliche Umschuldungsanträge im Rahmen des Gesetzes Nr. 7440 über die Umstrukturierung bestimmter Forderungen laufen am 3. Juli aus.

Im Rahmen einer Restrukturierung werden Schulden in langfristigen Raten bis zu 48 Monaten getilgt.

Vorteil der Vorauszahlung

Gerade für diejenigen, die ihre Schulden im Voraus begleichen, bietet die Strukturierung einen wertvollen Vorteil. Der Großteil der Zinsen auf Staatsschulden wird abgeschrieben.

Andererseits bietet es auch eine wertvolle Möglichkeit, eine Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage zu beantragen.

Die Umstrukturierung der Staatsschulden endet am 3. Juli

Bewerbungsschluss ist der 3. Juli, die erste Rate ist der 31. Juli

Die laufenden Sanierungsanträge des Antragsverfahrens enden am 3. Juli, die erste Ratenzahlung erfolgt am 31. Juli.

Mit dem letzten diesbezüglichen Verlängerungsbeschluss wurde die erste Ratenzahlungsfrist um einen weiteren Monat verlängert.

Gemäß den aufgrund der gestellten bzw. noch zu stellenden Anträge erstellten Zahlungsplänen erfolgt die erste Ratenzahlung spätestens bis zum 31. Juli.

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